Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Hemhofen Gechers Förderverein e. V. hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 die Gründung des Vereins (10.03.2021) bei der Gemeindeverwaltung angezeigt und die Aufnahme in die Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Hemhofen beantragt.

 

Der Förderverein hat derzeit 33 Mitglieder, davon 8 Kinder. Die Satzung ist ebenfalls Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung von örtlichen Vereinen, Gruppen und Organisationen ist Voraussetzung für eine Förderung, dass die Vereine und Gruppen die Belange Sport, Kultur, Heimatpflege und soziale Zwecke pflegen und seit mindestens einem Kalenderjahr bestehen.

 

Für die Gewährung von Zuschüssen seitens der Gemeinde Hemhofen ist die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister unerheblich. Der Hemhofen Gechers Förderverein e. V. wurde zudem auch in unserer Vereinsliste verzeichnet. Mindestvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis von Vereinsstatuten und einer satzungsgemäß gewählten Vorstandschaft, deren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. Sonstige Gruppen können durch Antrag und auf Beschluss des Gemeinderates in die Vereinsförderung aufgenommen werden.

 

Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, den Hemhofen Gechers Förderverein e. V. in die Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen unter dem Reiter Laufende Zuschüsse (III.) in eine der beiden Varianten aufzunehmen.

 

  • Sockelbetrag zzgl. Mitgliederförderung

(Mitgliederförderung: 1,50 Euro pro Mitglied, zusätzlich 6,00 Euro für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

 

  • Sockelbetrag

Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinderat beschließt, den Hemhofen Gechers Förderverein e. V. in die Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen aufzunehmen und gewährt hiermit einen Sockelbetrag zzgl. Mitgliederförderung in Höhe von 250,00 Euro.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt genannten Anpassungen in der Vereinsförderungsrichtlinie vorzunehmen.

4.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.