Sachverhalt:
Der Hemhofen Gechers Förderverein e. V. hat mit Schreiben vom 29.
Oktober 2021 die Gründung des Vereins (10.03.2021) bei der Gemeindeverwaltung
angezeigt und die Aufnahme in die Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde
Hemhofen beantragt.
Der Förderverein hat derzeit 33 Mitglieder, davon 8 Kinder. Die Satzung
ist ebenfalls Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes
Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung von örtlichen
Vereinen, Gruppen und Organisationen ist Voraussetzung für eine Förderung, dass
die Vereine und Gruppen die Belange Sport, Kultur, Heimatpflege und soziale
Zwecke pflegen und seit mindestens einem Kalenderjahr bestehen.
Für die Gewährung von Zuschüssen seitens der Gemeinde Hemhofen ist die
Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister unerheblich. Der Hemhofen
Gechers Förderverein e. V. wurde zudem auch in unserer Vereinsliste
verzeichnet. Mindestvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis von
Vereinsstatuten und einer satzungsgemäß gewählten Vorstandschaft, deren
Amtszeit noch nicht abgelaufen ist. Sonstige Gruppen können durch Antrag und
auf Beschluss des Gemeinderates in die Vereinsförderung aufgenommen werden.
Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, den Hemhofen
Gechers Förderverein e. V. in die Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur
Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen unter dem Reiter
Laufende Zuschüsse (III.) in eine der beiden Varianten aufzunehmen.
- Sockelbetrag zzgl. Mitgliederförderung
(Mitgliederförderung: 1,50 Euro pro Mitglied,
zusätzlich 6,00 Euro für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
- Sockelbetrag
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt, den Hemhofen Gechers Förderverein e. V. in die Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen aufzunehmen und gewährt hiermit einen Sockelbetrag zzgl. Mitgliederförderung in Höhe von 250,00 Euro.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt genannten Anpassungen in der Vereinsförderungsrichtlinie vorzunehmen.
4. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.