Sachverhalt:
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gemeinde Hemhofen und
Röttenbach hat uns angezeigt, dass beabsichtigt ist, einen Lückenschluss der
Wasserleitung zwischen den Baugebieten Zweckerweiher und Wolfenäcker über den
gemeindlichen Weg Fl. Nr. 437/1, Gmkg. Hemhofen herzustellen. Die Arbeiten
sollen noch in diesem Jahr durch die Fa. Raab aus Ebensfeld durchgeführt
werden.
In diesem Zusammenhang schlägt die Verwaltung vor, diesen nicht
ausgebauten Feld- und Waldweg einer ordentlichen Nutzung herbeizuführen, da
dieser rege von Fußgängern und Fahrradfahrern als „Trampelpfad“ genutzt wird.
Der Weg konnte durchgehend mit einer Schottertragschicht mit einer
Breite von 3,00 m und einer Stärke von 0,25 m ausgebaut werden. Zusätzlich
sollte durch den Einbau von variablen Absperrpfosten jeweils beidseitig ein
Befahren von Kraftfahrzeugen verhindert werden. Diese Ausbaukosten belaufen
sich dabei auf rd. 5.000 € brutto.
Zudem besteht dann auch die Möglichkeit diese Trasse evtl. als
Umleitungsstrecke bei einer evtl. Vollsperrung innerhalb des Wolfenäcker- bzw.
Zweckerweiher-Gebietes zu nutzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Verbindungsweg zwischen dem Zweckerweiher und der Wolfenäckerstraße wird mit einer Frostschutzschicht als Tragschicht hergestellt.
3. Zusätzlich wird dieser Weg mit einem Absperrpfosten beidseitig versehen, um ein dauerhaftes Befahren mit Kraftfahrzeugen zu unterbinden.
4. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Straßenunterhalt bei der HHSt. 0.6300.5130 ausreichend zur Verfügung.