Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:

 

  • Umbau und Nutzungsänderung eines Betriebsgebäudes (EVU Gebäude), Peter-Händel-Straße 17, Fl. Nr. 226, Gemarkung Zeckern (Genehmigungsfreistellung)
  • Nutzungsänderung in Nagelstudio, Heppstädter Weg 1, Fl. Nr. 259/11, Gemarkung Hemhofen (Genehmigungsfreistellung)

Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.