Sitzung: 07.12.2021 Gemeinderat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich folgende Baugesuche bearbeitet:
- Umbau und Nutzungsänderung eines
Betriebsgebäudes (EVU Gebäude), Peter-Händel-Straße 17, Fl. Nr. 226,
Gemarkung Zeckern (Genehmigungsfreistellung)
- Nutzungsänderung in Nagelstudio,
Heppstädter Weg 1, Fl. Nr. 259/11, Gemarkung Hemhofen
(Genehmigungsfreistellung)
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.