Sachverhalt:
Nach Rücksprache mit den beteiligten Akteuren (nur „bestehende“
Akteure) wird die Vergabe der Stellplätze für die Kirchweih 2022 durch die
Verwaltung vorgenommen und anschließend der Plan zur Aufstellung der einzelnen
Fahrgeschäfte und Buden erstellt. Die Platzvergabe soll für die kommende
Kirchweih 2022 so erfolgen, dass außreichend Abstände zwischen den einzelnen
Akteuren gehalten werden können (Beachtung Hygienemaßnahmen Corona-Pandemie). Die
Kirchweih findet im Jahr 2022 auf dem Standort Haag Wiese statt (neben dem
Gasthaus Zum Goldenen Schwan).
Darüber hinaus sollte für den geplanten Zeltbetrieb während der
Kirchweih wieder eine Verkürzung der Sperrzeit vorgenommen werden. Zu begründen
ist die Notwendigkeit der Sperrzeitverkürzung für den Zeltbetrieb durch die
traditionell stattfindende Kirchweih.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist für die vorhandenen
Gaststättenbetriebe keine Sperrzeitverkürzung erforderlich. Hier sind die
gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbes. Lärmschutzvorschriften) beim Betrieb
der Gaststätten zu beachten. Der Bieranstich findet im Übrigen in diesem Jahr
im Gasthaus „Goldener Schwan“, Hauptstraße statt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Sperrzeiten wie folgt festzulegen:
Freitag 02.00 Uhr
Samstag 02:00 Uhr
Sonntag, Montag 23:00 Uhr
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die vorgeschlagene Liste der Schausteller findet Zustimmung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verträge mit den Schaustellern abzuschließen.
3. Die Aufstellung der Fahrgeschäfte und Buden entsprechend des beiliegenden Lageplans findet Zustimmung.
4. Die Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.
5. Während der Kirchweih 2022 werden die Sperrzeiten für den Zeltbetrieb wie folgt festgelegt:
Freitag 02:00 Uhr
Samstag 02:00 Uhr
Sonntag, Montag 23:00 Uhr
6. Die Lärmschutzvorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie sind beim Betrieb der Gaststätten und beim Zeltbetrieb zu beachten.