Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 16

Sachverhalt:

In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 wurde durch GR Reck die Bitte an die Verwaltung herangetragen zu prüfen, inwieweit die Aufstellung einer Lichtsignalanlage zur Verkehrssicherheit während der Kirchweih in Hemhofen aufzustellen.

 

Hierzu liegt der Verwaltung zwischenzeitlich eine erste Stellungnahme des Straßenbaulastträgers, dem Staatlichen Bauamt Nürnberg vor:

„Die verkehrsrechtliche Anordnung über die temporäre Aufstellung einer Fußgängersignalanlage (FSA) in Verbindung mit der Kirchweih entlang der St 2259 liegt, liegt wie auch die Reduzierung auf 30 km/h, im Zuständigkeitsbereich der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Sollte die FSA auf Grundstücken des Freistaates temporär aufgestellt werden, besteht hierzu selbstverständlich Einverständnis. Generell besteht, im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit während des Festbetriebs, Zustimmung zur Aufstellung einer FSA in der OD Hemhofen. Die genaue Lage sollte noch gemeinsam mit Verkehrsbehörde und Polizei geklärt werden.“

 

Aufgrund der Einverständniserklärung durch den Straßenbaulastträger wurde durch die Verwaltung ein erstes Angebot auf Grundlage des beiliegenden Verkehrszeichenplanes eingeholt. Dieses endet bei rd. 4.400 € brutto. Nachdem die Detailplanung mit Polizei und Verkehrsbehörde noch nicht stattgefunden hat, sind die genannte Kosten mit aller Vorsicht zu genießen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Detailplanung mit der unteren Verkehrsbehörde am LRA Erlangen-Höchstadt und der Polizei abzustimmen, damit während der Kirchweih eine Fußgängersignalanlage auf der St 2259 errichtet wird.