Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2021 wurde durch GR Reck die Bitte
an die Verwaltung herangetragen zu prüfen, inwieweit die Aufstellung einer
Lichtsignalanlage zur Verkehrssicherheit während der Kirchweih in Hemhofen
aufzustellen.
Hierzu liegt der Verwaltung zwischenzeitlich
eine erste Stellungnahme des Straßenbaulastträgers, dem Staatlichen Bauamt
Nürnberg vor:
„Die verkehrsrechtliche Anordnung über die
temporäre Aufstellung einer Fußgängersignalanlage (FSA) in Verbindung mit der Kirchweih
entlang der St 2259 liegt, liegt wie auch die Reduzierung auf 30 km/h, im
Zuständigkeitsbereich der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt
Erlangen-Höchstadt. Sollte die FSA auf Grundstücken des Freistaates temporär
aufgestellt werden, besteht hierzu selbstverständlich Einverständnis. Generell
besteht, im Sinne der Erhöhung der Verkehrssicherheit während des Festbetriebs,
Zustimmung zur Aufstellung einer FSA in der OD Hemhofen. Die genaue Lage sollte
noch gemeinsam mit Verkehrsbehörde und Polizei geklärt werden.“
Aufgrund der Einverständniserklärung durch
den Straßenbaulastträger wurde durch die Verwaltung ein erstes Angebot auf
Grundlage des beiliegenden Verkehrszeichenplanes eingeholt. Dieses endet bei
rd. 4.400 € brutto. Nachdem die Detailplanung mit Polizei und Verkehrsbehörde
noch nicht stattgefunden hat, sind die genannte Kosten mit aller Vorsicht zu
genießen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Detailplanung mit der unteren Verkehrsbehörde am LRA Erlangen-Höchstadt und der Polizei abzustimmen, damit während der Kirchweih eine Fußgängersignalanlage auf der St 2259 errichtet wird.