Beschluss: zur Kenntnis genommen

GR Rosiwal-Meißner fragte dabei an, dass zum einen herumliegender Hundekot ein Ärgernis darstelle und zum anderen viele Hunde auch nicht angeleint sind. 1. Bürgermeister stimmte den Ausführungen zu und ergänzte, dass nur bestimmte Hunderassen eine Anleinpflicht hätten und das Thema umherliegender Hundekot nach wie vor ein ungelöstes Problem im Gemeindegebiet darstelle. Nach kontroverser Diskussion wurde beschlossen, auf die Thematik im Gemeindeblatt erneut darauf hinzuweisen.

 

GR Reck fragte anschließend an, ob es nicht möglich sei, einen eingezäunten Hundeplatz zur Verfügung zu stellen. 1. Bgm. sah diese Notwendigkeit nicht, da zum einen kein Platz zur Verfügung und hier auch die Möglichkeiten in professionellen Hundeschulen bestünden.

 

GR Wulff fragte anschließend nach, ob es mittlerweile Möglichkeiten gäbe, die Mülltonnengröße zu reduzieren, weil bekanntlich Verpackungen in vielen Bereichen eingespart wird.1. Bgm. Nagel erwiderte hierauf, dass für die Müllentsorgung das Landratsamt zuständig sei und sich die Behältergröße nach der Personenzahl bestimme. Es bestünde aber die Möglichkeit die Anzahl der Leerungen im Jahr zu reduzieren, indem die Tonnen zur Leerung nicht bereit gestellt werden.