Sachverhalt:
a)
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 05.10.2021 und 26.10.2021 die Jahresrechnung 2020
geprüft und anschließend den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gemäß
Aufführungen des Rechnungsprüfungsberichtes für den Gemeinderat gefasst. Für
die Jahresrechnung 2020 ergaben sich keine weiteren Prüfungsfeststellungen,
welche von der Verwaltung zu beantworten wären.
b)
Die
Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen Hierzu liegt den
Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresrechnung in einer zahlenmäßigen
Aufstellung in der Anlage vor.
c)
Nach
Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der
Jahresrechnung durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des
Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Mit der Entlastung erkennt der
Gemeinderat die Jahresrechnung in der vorliegenden Form an und übernimmt die
Verantwortung für ihren Inhalt. Da die Entlastung dem 1. Bürgermeister zu
erteilen ist, kann dieser bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher
Beteiligung nicht teilnehmen (Art. 49 GO).
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Rechnungsprüfungsbericht) beschließt der Gemeinderat die Anerkennung der Jahresrechnung 2020. Die im Haushaltsjahr 2020 anfallenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht bereits in früheren Gemeinderatsbeschlüssen geschehen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO, nachträglich genehmigt. Der Prüfbericht liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage 1 bei.
3. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die zahlenmäßige Zusammenstellung des Rechnungsergebnisses liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage 2 bei.
4. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen/-hinweisen wurden vorgetragen und akzeptiert. Nachdem keine Unstimmigkeiten bestehen, beschließt der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2020 die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung.
Abstimmungsvermerke:
(ohne Beteiligung 1. Bürgermeister Nagel)