Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

a)    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 05.10.2021 und 26.10.2021 die Jahresrechnung 2020 geprüft und anschließend den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gemäß Aufführungen des Rechnungsprüfungsberichtes für den Gemeinderat gefasst. Für die Jahresrechnung 2020 ergaben sich keine weiteren Prüfungsfeststellungen, welche von der Verwaltung zu beantworten wären.

 

b)    Die Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen Hierzu liegt den Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresrechnung in einer zahlenmäßigen Aufstellung in der Anlage vor.

 

c)    Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist durch den Gemeinderat nach Feststellung der Jahresrechnung durch Beschluss die Entlastung als förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens auszusprechen. Mit der Entlastung erkennt der Gemeinderat die Jahresrechnung in der vorliegenden Form an und übernimmt die Verantwortung für ihren Inhalt. Da die Entlastung dem 1. Bürgermeister zu erteilen ist, kann dieser bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilnehmen (Art. 49 GO).


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (siehe Rechnungsprüfungsbericht) beschließt der Gemeinderat die Anerkennung der Jahresrechnung 2020. Die im Haushaltsjahr 2020 anfallenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht bereits in früheren Gemeinderatsbeschlüssen geschehen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO, nachträglich genehmigt. Der Prüfbericht liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage 1 bei.

3.    Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die zahlenmäßige Zusammenstellung des Rechnungsergebnisses liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage 2 bei.

4.    Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen/-hinweisen wurden vorgetragen und akzeptiert. Nachdem keine Unstimmigkeiten bestehen, beschließt der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2020 die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung 1. Bürgermeister Nagel)