Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie dem Gemeinderat bekannt ist, wurde gegen den Bebauungsplan Nr. 10 beim BayVGH ein Normenkontrollantrag gegen die Gemeinde Hemhofen, vom Eigentümer des Bahngeländes Herrn Werner Heilmann vorgebracht. Im Ergebnis ist der BBPl nichtig und muss in einem neuen Verfahren komplett neu aufgerollt werden.

 

 

Aufgrund dessen beschließt der Gemeinderat von Hemhofen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hemhofen gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan Ehemaliges Bahnhofsgelände".

Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wird erstellt.

Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Zeckern direkt an der Staatsstraße 2259 und ist komplett von bebauter Ortslage umgeben. Es wird hierzu auf den beiliegenden Lageplan hingewiesen.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeckern liegen im Geltungsbereich:

 

Flurnummern ganz:           46/1 und 50/3

Flurnummern teilweise:     46, 206/3, 234/2 und 235/4

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt. Der Aufstellungsbeschluss wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht des Planungsbüro BFS+ aus Bamberg und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Gemeinderat von Hemhofen beschließt, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hemhofen gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan Ehemaliges Bahnhofsgelände".

3.      Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Sozialen und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wird erstellt.

4.      Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeckern liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:            46/1 und 50/3

Flurnummern teilweise:      46, 206/3, 234/2 und 235/4

5.      Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

6.      Der Gemeinderat von Hemhofen nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemaliges Bahnhofsgelände" in Hemhofen von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 08.03.2022 (Grünordnungsplan und Umweltbericht durch Büro Team 4, Nürnberg) und billigt diese Planfassung.

 

Folgende Änderungen sind noch durchzuführen:

 

Die interne Ausgleichsfläche, welche derzeit im Bebauungsplan integriert ist, soll auf einer gemeindlichen Ausgleichsfläche erfolgen.

 

7.      Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

8.      Der Bebauungsplan-Entwurf ist auf die Dauer 1 Monats auszulegen. Da es sich um eine einfache Fallgestaltung handelt, ist dieser Zeitraum ausreichend. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

9.      Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

10.   Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

11.   Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

12.   Der Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist auf der Homepage der Gemeinde Hemhofen zur Verfügung zu stellen.