Sachverhalt:
Wie dem Gemeinderat bekannt ist, wurde gegen
den Bebauungsplan Nr. 10 beim BayVGH ein Normenkontrollantrag gegen die
Gemeinde Hemhofen, vom Eigentümer des Bahngeländes Herrn Werner Heilmann
vorgebracht. Im Ergebnis ist der BBPl nichtig und muss in einem neuen Verfahren
komplett neu aufgerollt werden.
Aufgrund dessen beschließt der Gemeinderat von Hemhofen, einen
Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hemhofen gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30
Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan
Ehemaliges Bahnhofsgelände".
Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Sozialen und kulturellen Zwecken
dienende Gebäude und Einrichtungen), öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen werden. Ein
Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt inmitten des Ortsteiles Zeckern direkt an der
Staatsstraße 2259 und ist komplett von bebauter Ortslage umgeben. Es wird
hierzu auf den beiliegenden Lageplan hingewiesen.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeckern liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern
ganz: 46/1 und 50/3
Flurnummern
teilweise: 46, 206/3, 234/2 und 235/4
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und
Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der
Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt. Der
Aufstellungsbeschluss wird durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt gemacht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht des Planungsbüro BFS+
aus Bamberg und der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat von Hemhofen beschließt,
einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hemhofen gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und
30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Der Plan erhält den Namen
"Bebauungs- und Grünordnungsplan Ehemaliges Bahnhofsgelände".
3. Es sollen Flächen für Gemeinbedarf (Sozialen
und kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen), öffentliche
Verkehrs- und Grünflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wird erstellt.
4. Folgende Grundstücke der Gemarkung Zeckern
liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 46/1 und 50/3
Flurnummern teilweise: 46, 206/3, 234/2 und 235/4
5. Der Aufstellungsbeschluss ist durch die
Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.
6. Der Gemeinderat von Hemhofen nimmt Kenntnis
vom Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Ehemaliges
Bahnhofsgelände" in Hemhofen von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und
Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 08.03.2022 (Grünordnungsplan und
Umweltbericht durch Büro Team 4, Nürnberg) und billigt diese Planfassung.
Folgende Änderungen sind noch durchzuführen:
Die interne Ausgleichsfläche, welche derzeit
im Bebauungsplan integriert ist, soll auf einer gemeindlichen Ausgleichsfläche
erfolgen.
7. Der Gemeinderat beschließt weiterhin, mit
der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
8. Der Bebauungsplan-Entwurf ist auf die Dauer
1 Monats auszulegen. Da es sich um eine einfache Fallgestaltung handelt, ist
dieser Zeitraum ausreichend. Außerdem sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zu beteiligen und werden aufgefordert, sich zum
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
9. Die Durchführung der Bürgerbeteiligung ist ortsüblich
bekannt zu machen; die Bekanntmachung ist mit dem Hinweis zu versehen, dass
jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur
Niederschrift vorbringen kann.
10. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden
beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
11. Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis
versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können.
12.
Der
Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist auf der Homepage der
Gemeinde Hemhofen zur Verfügung zu stellen.