Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.01.2022 wurden der Verwaltung die
Schlussrechnungen für den Kanal- und Straßenbau der Berg- und Finkenstraße
geprüft vom Ing.-Büro Miller vorgelegt.
Nach eingehender Prüfung durch das IB Miller wurde dabei eine
fachtechnische und rechnerische Freigabe der Schlussrechnung für den Kanalbau
der Bergstraße von brutto 163.345,47 € errechnet. Ein Sicherheitseinbehalt
von 4.000 € wurde dabei berücksichtigt, da der Verwaltung noch keine
Gewährleistungsbürgschaft vorliegt und zudem Unterlagen, wie Prüfzertifikate
und Verfilmungsdaten gänzlich fehlen.
Für den Kanalbau der Finkenstraße wurde eine fachtechnische und
rechnerische Freigabe der Teilschlussrechnung von brutto 273.394,31 € errechnet.
Auch hier wurde ein Einbehalt von 5.400 € berücksichtigt, da auch hier die
Gewährleistungsbürgschaft fehlt.
Damit belaufen sich die Gesamtkosten für den Kanalbau in der Berg-
und Finkenstraße auf insgesamt 436.739,78 €.
Des Weiteren liegt auch die Schlussrechnung für den Straßenbau der
Berg- und Finkenstraße zur Anweisung vor. Diese belaufen sich nach
fachtechnischer und rechnerischer Freigabe für beide Straßenzüge auf insgesamt
426.993,79 € brutto. Auch hier wurde ein Einbehalt von 16.500 € vorgenommen, da
die Gewährleistungsbürgschaft ebenfalls fehlt.
Damit liegen Gesamtkosten für die Arbeiten in der Berg- und
Finkenstraße von insgesamt 863.733,57 € brutto vor.
Die dazugehörige Kostenschätzung des IB Miller vom 23.11.2020 beläuft
sich dabei auf insgesamt 650.000 € brutto für den Kanal- und Straßenbau der
Berg- und Finkenstraße. Diese Summe verfälscht allerdings das Gesamtbild der
Gesamtkosten, da die Arbeiten bedingt durch den Wasserleitungsbau deutlich in
den Bereich der Amselstraße verlängert wurden. Ursprünglich sollte nur bis zur
Finkenstraße 9 der Ausbau erfolgen. Hierzu wurde der Gemeinderat mehrmals in
seinen Sitzungen letztmalig am 01.12.2020 unterrichtet.
Aufgrund dieses Umstandes muss deshalb auch der HH-Ansatz im Jahr 2021
bei der HHSt. 1.6300.9501 (Straßenbau Berg-/Finkenstraße) um rd. 170.000 € überschritten
werden (überplanmäßige Ausgabe SZ i. H. v. rd. 87.000 €). Die überplanmäßige
Ausgabe im Jahr 2021 kann jedoch durch gleichartige Haushaltsansätze
ausgeglichen/gedeckt werden. Hierfür stehen noch rd. 375.000 € zur Verfügung.
Somit ist die Deckung der o. g. Ausgabe gewährleistet.
Im Bereich des Kanalbaus (HHSt. 1.7000.9502) gibt es ebenfalls keine
haushaltsrechtlichen Probleme (Deckung), da hierfür im Haushalt 2021 270.000 €
vorgesehen ist. Mit Verbuchung der Schlussrechnung verbleibt somit auf dieser
Haushaltsstelle ein noch zur Verfügung stehendes Budget i. H. v. 75.000 €.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt.1.6300.9501 für den Straßenbau Berg-/Finkenstraße zu.