Sachverhalt:
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung
Gewerbegebiet Süd im Sand“ mit zugehöriger Flächennutzungsplanänderung gemäß §
4 Abs. 2 BauGB wurde bereits in der Sitzung vom 07.12.2021 als
Tagesordnungspunkt behandelt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Röttenbach hat in seiner Sitzung am
08.12.2021 beschlossen, den Entwurf, die Begründung sowie die wesentlichen
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur vorhabenbezogenen
Änderung des Bebauungsplans "Süd im Sand“ der Gemeinde Röttenbach gemäß §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
Die Gemeinde Röttenbach hat vor einigen Jahren das Gewerbegebiet „Süd
im Sand“ in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Die Gewerbegrundstücke sind
aufgrund der großen Nachfrage schnell bebaut worden. Nun benötigt einer der
ortsansässigen Betriebe dringend Erweiterungsflächen. Da die Grundstücke
nördlich und südlich vollständig bebaut sind und im Westen des Grundstücks die
Straße „Gewerbering“ verläuft, bleibt dem Eigentümer nur die Möglichkeit einer
Erweiterung in den östlich angrenzenden Wald. Ein größeres Gebiet für weitere
Betriebe soll nicht entwickelt werden.
Ziel ist es eine Teilfläche aus dem angrenzenden Waldstück in das
Gewerbegebiet einzubeziehen, um dem bestehenden Betrieb eine Erweiterung am
Standort zu ermöglichen. Das Planungsgebiet ist im wirksamen FNP/LP als Wald
dargestellt. Es ist daher eine parallele Flächennutzungsplanänderung gem. § 8
Abs. 3 BauGB erforderlich.
Da in der letzten Sitzung ebenfalls keine Einwände hierzu vorgebracht
wurden, gibt es aus Sicht der Verwaltung nun auch keine Gründe, welche gegen
die Aufstellung des Bebauungsplanes sprechen würden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan, werden seitens der Gemeinde Hemhofen keine Einwände erhoben.