Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 20.05.2021 wurde die Möglichkeit des kommunalen Fassadenprogramms erstmals im Gemeinderat vorgestellt. Beiliegend noch einmal eine kurze Zusammenfassung aus der damaligen Sitzung.

 

Durch dieses Förderprogramm erhalten die Bürger von Hemhofen/Zeckern die Gelegenheit, auf Antrag eine Förderung in Bezug auf Renovierungsarbeiten an ihrem Haus zu bekommen. Zu solchen Renovierungsarbeiten gehören beispielsweise Fassadenrenovierungen, Dacheindeckungen, Pflasterung der Hofeinfahrt oder die Errichtung eines Zaunes usw. Wie üblich muss die Gemeinde sich hierfür drei Angebote von Ingenieurbüros einholen, welches uns dann bei der Erarbeitung des Förderprogramms begleitet, unterstützt sowie betreut.

 

Diese Satzung besteht aus zwei Modulen, einmal aus der Satzung und einer sogenannten Gestaltungsfibel. In der Satzung kann dann beispielweise konkret geregelt werden, bis zu welchem prozentualen Anteil die Gemeinde sich an den jeweiligen Renovierungsarbeiten beteiligt und kann zudem einen Höchstbetrag des Förderungsbetrages festlegen. Angenommen es wird in der Satzung eine prozentuale Beteiligung von 20 % bis 25 % bzw. auch einen Höchstbetrag in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro seitens der Gemeinde festgelegt und eine Fassadenrenovierung eines Bürgers würde laut Antrag 10.000 € kosten, so werden ihm wenn der Antrag letztendlich genehmigt wird 2.000 € (bei 20 %) hiervon gefördert. Jedoch ist anzumerken, dass die Gemeinde Hemhofen bei diesen 2.000 € einen Anteil von 40 % in Eigenleistung übernehmen muss und 60 % werden von der Regierung wieder zurückerstattet. Somit bleibt die Gemeinde immer auf einen Teil der Kosten sitzen, welche dann auch im Haushalt dementsprechend veranschlagt werden müssen.

 

In der Sitzung vom 27.07.2021, wurde dann das Planungsbüro BFS+ GmbH beauftragt, ein kommunales Fassadenprogramm inklusive einer Gestaltungsfibel für die Gemeinde Hemhofen zu erarbeiten.

 

Am 19.01.2022 wurde dann durch die Verwaltung der Satzungsentwurf an alle Gemeinderatsmitglieder verschickt, um abzufragen ob gegebenenfalls Änderungswünsche mit aufgenommen werden sollen. Diesbezüglich kamen jedoch keine Einwände seitens der Gemeinderatsmitglieder.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf für das kommunale Fassadenprogramm, wird durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung öffentlich bekannt zu machen.