Sachverhalt:
Am 20.05.2021 wurde die Möglichkeit des kommunalen Fassadenprogramms
erstmals im Gemeinderat vorgestellt. Beiliegend noch einmal eine kurze
Zusammenfassung aus der damaligen Sitzung.
Durch dieses Förderprogramm erhalten die Bürger von Hemhofen/Zeckern
die Gelegenheit, auf Antrag eine Förderung in Bezug auf Renovierungsarbeiten an
ihrem Haus zu bekommen. Zu solchen Renovierungsarbeiten gehören beispielsweise
Fassadenrenovierungen, Dacheindeckungen, Pflasterung der Hofeinfahrt oder die Errichtung
eines Zaunes usw. Wie üblich muss die Gemeinde sich hierfür drei Angebote von
Ingenieurbüros einholen, welches uns dann bei der Erarbeitung des
Förderprogramms begleitet, unterstützt sowie betreut.
Diese Satzung besteht aus zwei Modulen, einmal aus der Satzung und
einer sogenannten Gestaltungsfibel. In der Satzung kann dann beispielweise
konkret geregelt werden, bis zu welchem prozentualen Anteil die Gemeinde sich
an den jeweiligen Renovierungsarbeiten beteiligt und kann zudem einen
Höchstbetrag des Förderungsbetrages festlegen. Angenommen es wird in der
Satzung eine prozentuale Beteiligung von 20 % bis 25 % bzw. auch einen
Höchstbetrag in Höhe von 20.000 bis 25.000 Euro seitens der Gemeinde festgelegt
und eine Fassadenrenovierung eines Bürgers würde laut Antrag 10.000 € kosten,
so werden ihm wenn der Antrag letztendlich genehmigt wird 2.000 € (bei 20 %)
hiervon gefördert. Jedoch ist anzumerken, dass die Gemeinde Hemhofen bei diesen
2.000 € einen Anteil von 40 % in Eigenleistung übernehmen muss und 60 % werden
von der Regierung wieder zurückerstattet. Somit bleibt die Gemeinde immer auf
einen Teil der Kosten sitzen, welche dann auch im Haushalt dementsprechend
veranschlagt werden müssen.
In der Sitzung vom 27.07.2021, wurde dann das Planungsbüro BFS+ GmbH
beauftragt, ein kommunales Fassadenprogramm inklusive einer Gestaltungsfibel
für die Gemeinde Hemhofen zu erarbeiten.
Am 19.01.2022 wurde dann durch die Verwaltung der Satzungsentwurf an
alle Gemeinderatsmitglieder verschickt, um abzufragen ob gegebenenfalls
Änderungswünsche mit aufgenommen werden sollen. Diesbezüglich kamen jedoch
keine Einwände seitens der Gemeinderatsmitglieder.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf für das kommunale Fassadenprogramm, wird durch den Gemeinderat als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung öffentlich bekannt zu machen.