Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Sachverhalt:

Der Ausschuss „Bau- und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 beschlossen, für  eine Gesamtfläche von ca. 639 m² der Grundstücke Fl. Nr. 135 (Teilfläche) und Fl. Nr. 10 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Wiesendorf, eine Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Ziel der Satzung ist es, eine Teilfläche von ca. 614 m² des Flurstückes Nr. 135, Gemarkung Wiesendorf, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um hier Baurecht zu schaffen.

 

Die Fläche befindet sich am nordöstlichen Ortsrand des südlich gelegenen Teils von Wiesendorf, direkt an der Gemeindestraße Fl. Nr. 10 und westlich des Reutgrabens Fl. Nr. 140, jeweils Gemarkung Wiesendorf. 

 

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche von ca. 614 m² des Flurstückes Nr. 135, Gemarkung Wiesendorf, sowie eine Teilfläche von ca. 25 m² der Fl. Nr. 10, Gemarkung Wiesendorf,  mit einer Gesamtfläche von ca. 639 m².

 

Eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 135 wird im laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes bereits als gemischte Baufläche dargestellt und stellt einen zweckmäßigen Lückenschluss entlang einer Ortsstraße dar, die bisher in diesem Bereich nur einseitig bebaut ist. Durch die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich kann ein wesentlicher Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werden. In Wiesendorf ist der Bedarf an Bauflächen für Wohnzwecke im ländlichen Bereich derzeit ausschließlich durch nachwachsende Generationen einheimischer Familien begründet, die sich dauerhaft in ihrem Heimatort niederlassen und dort eine Familie gründen wollen. Die Gemeinde sieht die hierfür gewählte Fläche als städtebaulich zweckmäßig an, um damit die bedarfsgerechte Erweiterung des kleinen Ortsteiles zu ermöglichen und zusätzlich einen Lückenschluss zu schaffen. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung erhoben.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung GR Schneider)