Sachverhalt:
Der Ausschuss „Bau- und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 06.04.2022
beschlossen, für eine Gesamtfläche von
ca. 639 m² der Grundstücke Fl. Nr. 135 (Teilfläche) und Fl. Nr. 10
(Teilfläche), jeweils Gemarkung Wiesendorf, eine Einbeziehungs- und
Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Ziel der Satzung ist es, eine Teilfläche von ca. 614 m² des Flurstückes
Nr. 135, Gemarkung Wiesendorf, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einzubeziehen, um hier Baurecht zu schaffen.
Die Fläche befindet sich am nordöstlichen Ortsrand des südlich
gelegenen Teils von Wiesendorf, direkt an der Gemeindestraße Fl. Nr. 10 und
westlich des Reutgrabens Fl. Nr. 140, jeweils Gemarkung Wiesendorf.
Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche von ca. 614 m² des Flurstückes
Nr. 135, Gemarkung Wiesendorf, sowie eine Teilfläche von ca. 25 m² der Fl. Nr.
10, Gemarkung Wiesendorf, mit einer
Gesamtfläche von ca. 639 m².
Eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 135 wird im laufenden
Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes bereits als gemischte Baufläche
dargestellt und stellt einen zweckmäßigen Lückenschluss entlang einer
Ortsstraße dar, die bisher in diesem Bereich nur einseitig bebaut ist. Durch
die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich kann ein wesentlicher
Beitrag zur Innenentwicklung geleistet werden. In Wiesendorf ist der Bedarf an
Bauflächen für Wohnzwecke im ländlichen Bereich derzeit ausschließlich durch
nachwachsende Generationen einheimischer Familien begründet, die sich dauerhaft
in ihrem Heimatort niederlassen und dort eine Familie gründen wollen. Die
Gemeinde sieht die hierfür gewählte Fläche als städtebaulich zweckmäßig an, um
damit die bedarfsgerechte Erweiterung des kleinen Ortsteiles zu ermöglichen und
zusätzlich einen Lückenschluss zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung erhoben.
Abstimmungsvermerke:
(ohne Beteiligung GR Schneider)