Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Sachverhalt:

Der Ausschuss „Bau- und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 beschlossen, für  eine Gesamtfläche von ca. 2.460 m² des Grundstücks Fl. Nr. 141/2, Gemarkung Wiesendorf, eine Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

 

Mit der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung (nachfolgend nur noch Ergänzungssatzung) regelt die Gemeinde für unbebaute Flächen im Außenbereich die planungsrechtliche Situation in der Regel grundlegend neu. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden einzelne, noch unbebaute Grundstücke oder Teile von Grundstücken in unmittelbarer Nähe des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dem unbeplanten Innenbereich zugeschlagen. Sie sind jetzt als Baugrundstücke zu werten und können nach § 34 BauGB entsprechend der baulichen Nutzung der umgebenden Bebauung und den möglicherweise vorhandenen Festsetzungen der entsprechenden Satzung bebaut werden. Damit sorgt die Gemeinde ohne die Durchführung eines in der Regel wesentlich komplizierteren und insbesondere kostenaufwendigeren Bebauungsplanverfahrens für eine lokale Baulandbereitstellung.

 

Ziel der Satzung ist es, eine Fläche von ca. 2.460 m² des Flurstückes Nr. 141/2, Gemarkung Wiesendorf, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen, um hier Baurecht zu schaffen.

 

Die Fläche befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wiesendorf, angrenzend an die Flurstücke 141/1 und 141/3, über welche dir Erschließung gesichert wird, und nördlich des  Reutgrabens Fl. Nr. 140, jeweils Gemarkung Wiesendorf.  Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr. 141/2, Gemarkung Wiesendorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 2.460 m².


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung erhoben.


Abstimmungsvermerke:

(ohne Beteiligung GR Schneider)