Sachverhalt:
Der Ausschuss „Bau- und Umwelt“ hat in seiner Sitzung am 06.04.2022
beschlossen, für eine Gesamtfläche von
ca. 2.460 m² des Grundstücks Fl. Nr. 141/2, Gemarkung Wiesendorf, eine
Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
aufzustellen.
Mit der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung (nachfolgend nur noch
Ergänzungssatzung) regelt die Gemeinde für unbebaute Flächen im Außenbereich
die planungsrechtliche Situation in der Regel grundlegend neu. Bei Vorliegen
der Voraussetzungen werden einzelne, noch unbebaute Grundstücke oder Teile von
Grundstücken in unmittelbarer Nähe des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dem
unbeplanten Innenbereich zugeschlagen. Sie sind jetzt als Baugrundstücke zu
werten und können nach § 34 BauGB entsprechend der baulichen Nutzung der
umgebenden Bebauung und den möglicherweise vorhandenen Festsetzungen der
entsprechenden Satzung bebaut werden. Damit sorgt die Gemeinde ohne die
Durchführung eines in der Regel wesentlich komplizierteren und insbesondere
kostenaufwendigeren Bebauungsplanverfahrens für eine lokale
Baulandbereitstellung.
Ziel der Satzung ist es, eine Fläche von ca. 2.460 m² des Flurstückes
Nr. 141/2, Gemarkung Wiesendorf, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
einzubeziehen, um hier Baurecht zu schaffen.
Die Fläche befindet sich am nördlichen Ortsrand von Wiesendorf,
angrenzend an die Flurstücke 141/1 und 141/3, über welche dir Erschließung
gesichert wird, und nördlich des
Reutgrabens Fl. Nr. 140, jeweils Gemarkung Wiesendorf. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl. Nr.
141/2, Gemarkung Wiesendorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 2.460 m².
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Seitens der Gemeinde werden keine Einwände gegen die Aufstellung der Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung erhoben.
Abstimmungsvermerke:
(ohne Beteiligung GR Schneider)