Sitzung: 10.05.2022 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die
Errichtung von 9 Reihenhäusern für die Grundstücke Ringstraße 10,12 und 14 bei
der Gemeinde Hemhofen ein.
Für diese Grundstücke wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid
gestellt, welcher auch positiv beschieden worden ist. Ebenso wurde daraufhin
ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt, welcher sich jedoch dann als nicht
genehmigungsfähig erwiesen hat. Grund hierfür war, dass das Vorhaben neben den
Befreiungen, welche im Vorbescheidsverfahren schon gestellt worden sind, noch
weitere Befreiungen notwendig waren. Unter anderem eine Befreiung der
zulässigen Vollgeschossanzahl. Hinsichtlich dessen wurde der Antrag auf
Baugenehmigung abgelehnt und der Antragsteller wurde zur Umplanung
aufgefordert.
Im jetzigen Bauantrag sind folgende Befreiungen notwendig:
- Überschreitung der Baugrenzen
- Stellung der baulichen Anlage
- Zahl der Vollgeschosse I+D
- Bauweise (nur Einzelhäuser zulässig)
- GRZ Überschreitung
Über die meisten Befreiungen wurde im Vorbescheidsverfahren schon ein
positiver Beschluss gefasst. Wie im Vorbescheidsverfahren beschlossen, wird für
die mittleren Reihenhäuser eine Befreiung für die GRZ erteilt. Aufgrund dessen
wird hier eine GRZ Befreiung mit aufgeführt.
Die jetzigen Planungen weisen nun keine drei Vollgeschosse mehr auf,
sondern nur noch zwei (Erdgeschoss und Obergeschoss). Aufgrund mehrerer
Besprechungen und Vororttermine mit Landratsamt und Bauherren wurde dies klar
besprochen, dass zwei Vollgeschosse maximal zulässig sind. Dies wurde nun
seitens des Bauherren umgeplant.
Hinsichtlich der Erschließung mit Kanal ist jedoch durch den Eigentümer
nachzuweisen, ob die Dimensionierung des Kanals in der Ringstraße hierfür
ausreichend ist.
Bezüglich der Erschließung mit Strom und Wasser, muss sich der Bauherr
mit den jeweiligen Netzbetreibern in Verbindung setzen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.
3. Zwischen dem Bauherren und der Gemeinde Hemhofen ist ein Erschließungsvertrag zu schließen.
4. Es ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, ob die der vorhandene Kanal für das geplante Vorhaben ausreichend ist.