Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von 9 Reihenhäusern für die Grundstücke Ringstraße 10,12 und 14 bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Für diese Grundstücke wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt, welcher auch positiv beschieden worden ist. Ebenso wurde daraufhin ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt, welcher sich jedoch dann als nicht genehmigungsfähig erwiesen hat. Grund hierfür war, dass das Vorhaben neben den Befreiungen, welche im Vorbescheidsverfahren schon gestellt worden sind, noch weitere Befreiungen notwendig waren. Unter anderem eine Befreiung der zulässigen Vollgeschossanzahl. Hinsichtlich dessen wurde der Antrag auf Baugenehmigung abgelehnt und der Antragsteller wurde zur Umplanung aufgefordert.

 

Im jetzigen Bauantrag sind folgende Befreiungen notwendig:

  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Stellung der baulichen Anlage
  • Zahl der Vollgeschosse I+D
  • Bauweise (nur Einzelhäuser zulässig)
  • GRZ Überschreitung

 

Über die meisten Befreiungen wurde im Vorbescheidsverfahren schon ein positiver Beschluss gefasst. Wie im Vorbescheidsverfahren beschlossen, wird für die mittleren Reihenhäuser eine Befreiung für die GRZ erteilt. Aufgrund dessen wird hier eine GRZ Befreiung mit aufgeführt.

 

Die jetzigen Planungen weisen nun keine drei Vollgeschosse mehr auf, sondern nur noch zwei (Erdgeschoss und Obergeschoss). Aufgrund mehrerer Besprechungen und Vororttermine mit Landratsamt und Bauherren wurde dies klar besprochen, dass zwei Vollgeschosse maximal zulässig sind. Dies wurde nun seitens des Bauherren umgeplant.

 

Hinsichtlich der Erschließung mit Kanal ist jedoch durch den Eigentümer nachzuweisen, ob die Dimensionierung des Kanals in der Ringstraße hierfür ausreichend ist.

 

Bezüglich der Erschließung mit Strom und Wasser, muss sich der Bauherr mit den jeweiligen Netzbetreibern in Verbindung setzen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.

3. Zwischen dem Bauherren und der Gemeinde Hemhofen ist ein Erschließungsvertrag zu schließen.

4. Es ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, ob die der vorhandene Kanal für das geplante Vorhaben ausreichend ist.