Sitzung: 10.05.2022 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Bauantrag für die Errichtung von zwei
Mehrfamilienhäusern für das Grundstück Ringstraße 6, Fl. Nr. 494/8, Gemarkung
Hemhofen ein.
Zu diesem Vorhaben wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid gestellt,
welcher jedoch nicht positiv beschieden worden ist.
Im jetzigen Antrag soll das eigentliche Grundstück in zwei aufgeteilt
werden. Die geplante Grenze ist im Antrag hinterlegt. Durch die Teilung des
Grundstücks, weist das eine Gebäude 5 WE und das andere 6 Wohneinheiten auf.
Diese Thematik wurde bereits im Vorbescheidsverfahren schon im Bauausschuss
besprochen.
Weiterhin ist eine Fahrradüberdachung sowie die Doppelparkergarage
außerhalb der Baugrenzen geplant. Ebenso ist die westliche Terrasse teilweise
außerhalb der Baugrenzen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung jedoch
städtebaulich vertretbar.
Zudem ist eine Befreiung von den Vollgeschossen notwendig. Das Vorhaben
ist mit einem Flachdach geplant, wodurch nicht das Dachgeschoss ein
Vollgeschoss ist, sondern das Obergeschoss als vollwertiges Geschoss. Das
Untergeschoss ist in der jetzigen Planung kein Vollgeschoss mehr. Dies war
unter anderem Grund für die Ablehnung des Vorbescheids. Somit weist das
Vorhaben zwei Vollgeschosse auf und ist somit mit dem städtebaulichen
Planungsgedanken der Gemeinde vereinbar.
Der Bauherr hat hinsichtlich der Erschließung (Kanal) noch einen
Erschließungsvertrag mit der Gemeinde Hemhofen zu schließen.
Bezüglich der Erschließung mit Wasser und Strom, hat sich der Bauherr
mit den jeweiligen Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.
Den Unterlagen lag kein Entwässerungsplan bei. Somit konnte keine
Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden. Dieser ist
dringend nachzureichen. Ohne Genehmigung des Entwässerungsplanes darf der Bau
der Grundstücksentwässerungsanlage nicht begonnen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.
3. Zwischen dem Bauherren und der Gemeinde Hemhofen ist ein Erschließungsvertrag zu schließen.