Sitzung: 10.05.2022 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für den
Neubau eines Wohnhauses an und über der bestehenden Garage, Steinbruchweg 11,
Fl. Nr. 169/22, Gemarkung Hemhofen bei der Gemeinde Hemhofen ein.
Für dieses Vorhaben wurde bereits eine informelle Bauvoranfrage
gestellt. Auch wenn eine informelle Bauvoranfrage keine verbindliche Bindung
für den Bauausschuss darstellt, wurde der damalige Antrag positiv beraten.
Der Bauherr beantragt im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine
Befreiung von der Dachform, Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenze.
Im Bebauungsplan wurde nämlich für dieses Gebiet als Dachform Satteldach oder
Walmdach und zudem eine Dachneigung von 18-35°. Der Bauherr beabsichtigt jedoch
die Errichtung eines Pultdachs, welches eine Neigung von ca. 6° aufweist. Die
Wahl der Dachform dient der Schaffung von mehr Wohnraum im Dachgeschoss.
Die Situierung des Vorhabens liegt komplett außerhalb der Baugrenzen.
Da hierdurch jedoch keine Grundzüge der Planung berührt werden und die
Befreiung aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar ist, kann einer
Befreiung diesbezüglich zugestimmt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.