Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2

Sachverhalt:

a) Der Gemeinderat hat am 05.10.2010 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob das von der Gemeinde Buckenhof verwirklichte Wohnmodell auch auf Hemhofen übertragen und verwirklicht werden kann. Seit diesem Zeitpunkt haben zahlreiche Besichtigungstermine und Kontaktgespräche mit möglichen Investoren stattgefunden und wurden auch schriftliche Anfragen an potentielle Betreiber und Investoren gerichtet. Als Ergebnis dieser Bemühungen ist festzustellen, dass es nicht gelungen ist die für die Verwirklichung eines solchen Projektes notwendigen Partner zu finden.

Es wird daher vorgeschlagen, die entsprechenden Bemühungen einzustellen und die für dieses Projekt vorgesehenen Grundstücksflächen nunmehr der im Bebauungsplan vorgesehenen Wohnbebauung zuzuführen.

 

b) Zur Festlegung eines möglichen Verkaufspreises für die drei Baurechte wird auf die im Anhang beiliegende Aufstellung verwiesen.

 

c) Um die Herstellungskosten für den Lärmschutzwall nach den Bestimmungen des BauGB umlegen zu können, ist der Erlass einer eigenen Immissionsschutzsatzung für das Baugebiet „Zobelstein-Nord“ erforderlich. Nachdem dabei in der Satzung unterschieden werden muss, welche Schallpegelminderungen für die einzelnen Grundstücke durch den Lärmschutzwall auftreten, ist eine entsprechende zusätzliche Berechnung auf der Grundlage der für den Bebauungsplan bereits erstellten Schallschutzberechnung erforderlich. Nachdem das Büro Wittmann, Valier u. Partner, Bamberg bereits das Schallschutzgutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt hat wird vorgeschlagen, diese zusätzliche Berechnung durch dieses Büro durchführen zu lassen. Hierfür ist mit Kosten von rd. 1.500 € zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

1.      Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Bemühungen zur Verwirklichung der Wohnform „Betreutes Wohnen“ auf den Grundstücken Am Zobelstein 29, 31 und 33 wird eingestellt und die Grundstücke wieder zur der im Bebauungsplan vorgesehenen Zweckbestimmung (Wohnbebauung) freigegeben.

3.      Der Verkaufspreis für diese Grundstücke wird auf 160 € einschl. aller Erschließungskosten festgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Grundstücke schnellstmöglich zu vermarkten.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt den Erlass der erforderlichen Satzung über die Immissionsschutzanlage vorzubereiten und die hierfür erforderlichen Berechnungen zur Schallpegelminderung an das Büro Wittmann, Valier u. Partner, Bamberg zu vergeben.