Sitzung: 10.05.2022 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Bauantrag zur Errichtung eines
Einfamilienhauses für das Grundstück am Zobelstein 4, Fl. Nr. 219/51, Gemarkung
Zeckern bei der Gemeinde Hemhofen ein.
Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr.
14 Zobelstein-Nord“. Der Antragsteller benötigt eine Befreiung von der
Festsetzung der Wandhöhe. Im Bebauungsplan wurde für das Allgemeine Wohngebiet
eine maximale Wandhöhe von 4 m festgesetzt. Aufgrund des Zwerchgiebels wird die
Wandhöhe auf 5,70 m überschritten.
Ansonsten hält das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.