Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses für das Grundstück am Zobelstein 4, Fl. Nr. 219/51, Gemarkung Zeckern bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 14 Zobelstein-Nord“. Der Antragsteller benötigt eine Befreiung von der Festsetzung der Wandhöhe. Im Bebauungsplan wurde für das Allgemeine Wohngebiet eine maximale Wandhöhe von 4 m festgesetzt. Aufgrund des Zwerchgiebels wird die Wandhöhe auf 5,70 m überschritten.

 

Ansonsten hält das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.