Sitzung: 10.05.2022 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0
Sachverhalt:
Der Antragsteller reichte einen Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
für das Grundstück Ringstraße 4a, Fl. Nr. 494/299, Gemarkung Hemhofen ein.
Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Nr. 1 – Leithe und
Südost“. Das Vorhaben beinhaltet drei Wohnungen und auch drei Geschosse, wobei
nur das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss ein Vollgeschoss sind. Das
Untergeschoss ist kein Vollgeschoss.
Das Vorhaben soll mit einem Flachdach ausgestattet werden. Aufgrund
dessen ist ebenfalls eine Befreiung zu erteilen, da grundsätzlich das
Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebildet werden darf. Bei einem Flachdach
handelt es sich jedoch nicht um ein Dachgeschoss als Vollgeschoss sondern um
ein neues vollwertiges Geschoss.
Ebenfalls ist es dem Architekten gelungen, das Vorhaben noch komplett
innerhalb der Baugrenzen zu situieren. Lediglich die Terrasse ist minimal
außerhalb der Grenzen. Hierfür kann jedoch aus Sicht der Verwaltung eine
Befreiung erteilt werden, da die Überschreitung sehr geringfügig ist.
Hinsichtlich der Erschließung mit Kanal ist mit der Gemeinde Hemhofen
ein Erschließungsvertrag zu schließen, damit die Kosten hierfür durch den
Bauherren in voller Höhe getragen werden.
Bezüglich der Erschließung mit Strom und Wasser, hat sich der Bauherr
mit den jeweiligen Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.
Zudem lag den Unterlagen kein Entwässerungsplan bei. Somit konnte keine
Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden. Dieser ist
dringend nachzureichen. Ohne Genehmigung des Entwässerungsplanes darf der Bau
der Grundstücksentwässerungsanlage nicht begonnen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.
3. Zwischen dem Bauherren und der Gemeinde Hemhofen ist ein Erschließungsvertrag zu schließen.