Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für das Grundstück Ringstraße 4a, Fl. Nr. 494/299, Gemarkung Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Nr. 1 – Leithe und Südost“. Das Vorhaben beinhaltet drei Wohnungen und auch drei Geschosse, wobei nur das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss ein Vollgeschoss sind. Das Untergeschoss ist kein Vollgeschoss.

 

Das Vorhaben soll mit einem Flachdach ausgestattet werden. Aufgrund dessen ist ebenfalls eine Befreiung zu erteilen, da grundsätzlich das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebildet werden darf. Bei einem Flachdach handelt es sich jedoch nicht um ein Dachgeschoss als Vollgeschoss sondern um ein neues vollwertiges Geschoss.

 

Ebenfalls ist es dem Architekten gelungen, das Vorhaben noch komplett innerhalb der Baugrenzen zu situieren. Lediglich die Terrasse ist minimal außerhalb der Grenzen. Hierfür kann jedoch aus Sicht der Verwaltung eine Befreiung erteilt werden, da die Überschreitung sehr geringfügig ist.

 

Hinsichtlich der Erschließung mit Kanal ist mit der Gemeinde Hemhofen ein Erschließungsvertrag zu schließen, damit die Kosten hierfür durch den Bauherren in voller Höhe getragen werden.

 

Bezüglich der Erschließung mit Strom und Wasser, hat sich der Bauherr mit den jeweiligen Netzbetreibern in Verbindung zu setzen.

 

Zudem lag den Unterlagen kein Entwässerungsplan bei. Somit konnte keine Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden. Dieser ist dringend nachzureichen. Ohne Genehmigung des Entwässerungsplanes darf der Bau der Grundstücksentwässerungsanlage nicht begonnen werden.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen kann erteilt werden.

3. Zwischen dem Bauherren und der Gemeinde Hemhofen ist ein Erschließungsvertrag zu schließen.