Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Bauantrag für die Errichtung eines Balkons, Habichtweg 6, Fl. Nr. 326/10, Gemarkung Hemhofen bei der Gemeinde Hemhofen ein.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „ Z4 – Zeckerner Berg 4“. Für das Vorhaben ist ein Genehmigungsverfahren notwendig, da der Balkon außerhalb von den festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Errichtung des Balkons außerhalb der Baugrenze städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung kann erteilt werden.