Sachverhalt:
a) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.06., 24.06, 19.10. und
21.10.2010 die Jahresrechnung 2009 geprüft. Die Prüfungsfeststellungen, die den
Ratsmitgliedern als Anlage beiliegen, werden in zusammengefasster Form von
Herrn Gemeinderat Thomas Koch als Vorsitzendem des Prüfungsausschusses
vorgetragen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsfeststellungen
liegen den Ratsmitgliedern ebenfalls in der Anlage bei. 1. Bgm. Wersal gibt zu
bestehenden Fragen Auskunft.
b) Die Jahresrechnung ist nach Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen. Hierzu
liegt den Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresrechnung in einer
zahlenmäßigen Aufstellung in der Anlage vor.
c) Abschließend ist nach Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung zur
Jahresrechnung vorzunehmen. Nachdem 1. Bgm. Wersal zu diesem Punkt von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen ist (Art. 49 GO) übernimmt hierzu die 2.
Bgm´in Stark-Irlinger den Vorsitz.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat die Anerkennung der Jahresrechnung 2009. Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit nicht bereits in früheren Gemeinderatsbeschlüssen geschehen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Der Prüfungsbericht sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu liegen als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.
2. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Die zahlenmäßige Zusammenstellung des Rechnungsergebnisses liegt als Bestandteil dieser Niederschrift als Anlage bei.
3. Die Prüfungsfeststellungen wurden vorgetragen und die hierzu erforderlichen Stellungnahmen der Verwaltung akzeptiert. Nachdem keine Unstimmigkeiten bestehen, beschließt der Gemeinderat für das Rechnungsjahr 2009 die Entlastung des 1. Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung.
Abstimmungsvermerke:
Ohne Beteiligung von 1. Bgm. Wersal.