Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Vordaches, die Umhausung der Terrasse sowie der Ausbau des Dachgeschosses für das Grundstück Sperberweg 8 F. Nr. 331/2, Gemarkung.

 

Das Vorhaben wäre grundsätzlich im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO möglich gewesen, da jedoch der Bebauungsplan „Z3 – Zeckern 3“ ein einfacher Bebauungsplan ist, weil er nicht die notwendigen Festsetzungen für einen qualifizierten Bebauungsplan enthält.

 

Wegen der grundsätzlichen Dreidimensionalität von baulichen Anlagen sind entsprechende „dreidimensionale“ Höchstmaßbestimmungen geboten, dh neben der Festsetzung der Grundflächenzahl oder Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen („zweidimensional“) auch eine Begrenzung „nach oben“. Der Bebauungsplan enthält zwar Festsetzungen über die Geschossigkeit, jedoch ist keine Grundflächenzahl bzw. Grundfläche im Bebauungsplan festgesetzt.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt.