Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für das Grundstück Ringstraße 4, Fl. Nr. 494/300, Gemarkung Hemhofen ein.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Nr. 1 Leithe und Südost“. Das Vorhaben weist zwei Geschosse auf. Beide Geschosse sind auch Vollgeschosse. Der Bebauungsplan schreibt I+D vor, wobei das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebildet werden kann. Diese Planung weist ebenfalls zwei Vollgeschosse auf, jedoch liegt das zweite Vollgeschoss nicht im Dachgeschoss sondern das Obergeschoss ist ein neues vollwertiges Geschoss.

 

Aufgrund dessen ist auch eine Befreiung notwendig, da nicht das Dachgeschoss ein Vollgeschoss ist, wie es der Bebauungsplan eigentlich vorsieht, sondern das Obergeschoss als vollwertiges Vollgeschoss. Aus Sicht der Verwaltung kann diese Befreiung erteilt werden, zumal die Dachform Flachdach auch im Bebauungsplan festgesetzt ist. Dies wurde bei den Vorhaben Ringstraße 2 und 4a ebenfalls so gehandhabt.

 

Zudem entsteht durch die Teilung des Grundstückes eine Baugrenzüberschreitung für das Hauptgebäude sowie für die Garage. 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.