Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses für das Grundstück Leithenstraße 17, Fl. Nr. 494/84 der Gemarkung Hemhofen ein.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 1 Leithe und Südost“. Der Antrag war grundsätzlich als Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO eingereicht worden. Nach eingehender Prüfung des Antrages sind jedoch Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Der Bauherr beabsichtigt die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses mit einem Flachdach. Der Bebauungsplan schreibt als Geschossigkeit I+D fest, wobei das Dachgeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden darf. Jedoch handelt es sich bei der Bauweise des Obergeschosses mit einem Flachdach im baurechtlichen Sinn nicht um ein Dachgeschoss, sondern um ein komplettes vollwertiges Geschoss. Aufgrund dessen weicht der Bauherr in diesem Fall von der Festsetzung der Geschossigkeit ab.

 

Wie im Lageplan mit Baugrenzen ersichtlich, liegt die Eingangsüberdachung sowie das Gartenhaus außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.