Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung von zwei Doppelhaushälften für das Grundstück Sterhof 3, Fl. Nr. 167 der Gemarkung Hemhofen ein.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 1 Leithe Südost“. Für dieses Gebiet setzt der Bebauungsplan als Geschossigkeit II+D fest. Das Vorhaben hält diese Festsetzung ein. Ebenso wird die Dachneigung von 30 – 48° eingehalten.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist für die Situierung der baulichen Anlagen noch eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen notwendig, da in diesem Bereich bei einzelnen Grundstücken keine Festsetzung dahingehend erfolgt ist. Gründe hierfür sind unbekannt. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt hat man sich dahingehend geeinigt, dass eine Befreiung diesbezüglich unproblematisch zu sehen ist, da viele Gebäude in der Umgebung unterschiedlich auf den Grundstücken verteilt sind, so dass hier die städtebauliche Ordnung nicht betroffen wäre. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.