Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.07.2022, die oben genannte Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ nebst Begründung in der Fassung der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt, vom 06.07.2022 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB, beschlossen.

Die erneute Auslegung ist aufgrund folgender Planänderungen notwendig geworden:

1.    Die Gebäudehöhen wurden im gesamten Gebiet auf maximal 9 m begrenzt

2.    An der Medbacher Straße werden keine Garagenzeilen errichtet, es sind dort nur Stellplätze zulässig.

3.    Möglich wurde dies durch eine Verlegung der OD Grenze an die Zufahrt ins Baugebiet und durch eine Verlegung des Ortsschildes an die künftige westliche Grenze des Baugebietes

4.    Verzicht auf ein großes RÜB im Talgrund. Stattdessen Errichtung eines länglichen RÜB entlang der Medbacher Straße.

5.    Ausschluss von Dachbegrünung dort, wo Solaranlagen die Dachflächen bedecken.

 

Die Gemeinde Adelsdorf verzeichnet eine starke Nachfrage nach Wohnbauflächen. Der Gemeinde lagen zum Zeitpunkt der Planaufstellung wöchentlich 7 bis 9 Bauanfragen vor, was sich bis jetzt nicht geändert hat (mail Abt. Komm. Entwicklung 09.03.22).

 

Die Absicht der Gemeinde – zusätzlich zu geplanten stark verdichteten Wohnbaugebieten im Hauptort Adelsdorf – auch in den Ortsteilen Wohnbauflächen zu entwickeln und die Bereitschaft mehrerer Grundeigentümer ihre Flächen zur Verfügung zu stellen, sind Anlass für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes. Dies ermöglicht es die Flächen kurzfristig anbieten zu können. Es handelt sich um eine seit vielen Jahren bereits im Flächennutzungsplan (FNP) enthaltene Baufläche. Die Flächen umfassen rund 3 ha am westlichen Ortsrand von Aisch. Das Gelände fällt von der Nordwestecke zur südlich verlaufenden Medbacher Straße um bis zu 14 m ab.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Aischtalring“ werden keine Einwände erhoben.