Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt den Umbau sowie Nutzungsänderungen auf dem Grundstück Am Schwegelweiher 2, Fl. Nr. 471/49, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Grundstück liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7 Wolfenäcker.

 

Es soll eine Nutzungsänderung der WET 3 von einer Ladenfläche zu einer Wohnfläche vollzogen werden. In den Antragsunterlagen ist jedoch kein Stellplatznachweis beigelegt worden. Solange die benötigten zwei Stellplätze nicht nachgewiesen werden, wird für diese Nutzungsänderung das Einvernehmen nicht erteilt.

 

Weiterhin ist die Errichtung eines Balkons für die Einheiten WET 10 und 13 und der Umbau der Loggia als Wohnraumvergrößerung geplant. Seitens des Bauherren sind entsprechende Befreiungsanträge für die Errichtung der Balkone außerhalb der Baugrenzen nachzureichen. Vorher wird durch die Gemeinde Hemhofen das Einvernehmen nicht erteilt.

 

Der Nutzung der zweiten Dachebene der WET 13 als Wohnfläche steht bauplanungsrechtlich nichts entgegen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Sobald der Stellplatznachweis für die WET 3 mit den zwei Stellplätzen vorliegt, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, vorher kann nicht beurteilt werden, ob der Stellplatzpflicht nachgekommen wird.

3. Das gemeindliche Einvernehmen für die Baugrenzüberschreitung der Balkone wird zugestimmt.

4. Der Wohnflächenvergrößerung der WET 13 wird zugestimmt.