Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte eine Informelle Bauvoranfrage für die Errichtung eines Anbaus für die Bergstraße 5, Fl. Nr. 172/1, Gemarkung Zeckern ein.

 

Vorab ist klarzustellen, dass eine informelle Bauvoranfrage keine verbindliche Aussage der Gemeinde Hemhofen darstellt, sondern einfach nur die Meinung des Ausschusses zum Vorhaben erfragt wird.

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Z 2 – Zeckern 2“. Der Antragsteller beabsichtigt, an das bestehende Wohnhaus einen Anbau in östlicher Richtung zu errichten. Aufgrund dessen wird ein Teil des bestehenden Nebengebäudes abgerissen.

 

Hinsichtlich der Festsetzung „Nr. 2“ des Bebauungsplanes, haben sich die Anbauten dem Hauptgebäude unterzuordnen. Angesichts der eingereichten Skizzen, ist anzunehmen, dass sich der beabsichtigte Anbau dem Hauptgebäude unterordnet.

 

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren oder Vorbescheidsverfahren ist durch den Bauherren zu erörtern, ob sich durch den Anbau eine Baugrenzüberschreitung ergibt. Dies ist auf den jetzigen Skizzen nicht ersichtlich. Aus Sicht der Verwaltung könnte jedoch von einem geringfügigen Abweichen von der Baugrenze zugunsten des Bauherren diskutiert werden. 


Beschlussvorschlag:

1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund der vorgelegten Skizzen könnte dem Anbau zugestimmt werden.