Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Hemhofen hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- Grünordnungsplans Nr. 15 "Schießgarten" beschlossen.

Unmittelbar südöstlich an den Altort Hemhofens angrenzend befindet sich eine größere Freifläche, die sich in Richtung Südosten zum Markt- sowie Barthelweiher erstreckt. Im nördlichen Bereich handelt es sich um eine Wiesenfläche während im südlichen Bereich ein Wohnhaus inmitten einer großen Gartenfläche mit Gehölzbestand steht.

 

Aufgrund der zentralen Lage sollen diese Bereiche - vorrangig vor einer Außenentwicklung am äußeren Siedlungsrand - zu Wohnbauflächen entwickelt werden.

Über einen regionalen Bauträger wurde deshalb ein Bebauungs- und Erschließungskonzept erstellt, das die Schaffung von zentrumsnahem, günstigen Wohnraum für junge Familien zum Ziel hat. Verwirklicht werden soll dies über die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern.

Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.05.2022 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 15 „Schießgarten“ lag nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 03.09.2022 bis einschließlich 07.10.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in dem Abwägungsdokument tabellarisch dargestellt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Gemeinde erhebt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Beschluss.

3.    Der Gemeinderat erhebt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Beschluss.

4.    Das Planungsbüro Vogelsang zusammen mit dem Landschaftsplanungsbüro Klebe werden gebeten, die Abwägungsergebnisse in den Entwurf des Bebauungsplanes einzuarbeiten.

 

 

Abschließend stellte GR Rosiwal-Meißner zum TOP einen weiteren Antrag zur Geschäftsordnung, wonach Sie um Abstimmung für die „Änderung des Vorentwurfes zur Reduzierung um 3 bis 5 Wohneinheiten“ bat. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit 4 : 13 Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsvermerke:

Im Abwägungsprozess stellte GR Reck einen Antrag zur Geschäftsordnung zum TOP, der um Abstimmung „für den Erhalt der Bäume 2 und 3 im westlichen Areal zur Hauptstraße“ bat. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit 5 : 12 Stimmen ebenfalls abgelehnt.

 

Nachfolgend stellte dann GR Bräutigam im Abwägungsprozess zum TOP einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die „Heckenanlage im Bestand erhalten“ bleibt. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit 4 : 13 Stimmen abgelehnt.

 

Des Weiteren stellte dann GR Rosiwal-Meißner im Abwägungsprozess zum TOP einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die „Toranlage zur Hauptstraße nur für den fußläufigen Verkehr und nicht für den Fahrzeugverkehr“ genutzt wird. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit 6 : 11 Stimmen abgelehnt.

 

Ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung wurde im Abwägungsprozess durch GR Reck zum TOP gestellt, der um Abstimmung „für die Reduzierung der Vollgeschosse auf max. zwei im nördlichen Teil (3 freistehende Häuser im WA1)“ bat. Dieser Antrag wurde vom Gremium mit 7 : 9 Stimmen (ohne GR Brandmahl-Estor) ebenfalls abgelehnt.