Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Wie es den meisten Besuchern des Friedhofes Hemhofen in der Vergangenheit schon aufgefallen ist, wird der Parkplatz entlang des Heppstädter Wegs regelmäßig von Anwohnern zugeparkt. Diese Problematik lässt sich auf unserem beigelegten Luftbild sehr gut erkennen.

 

Aufgrund dessen, dass die Parkplätze hauptsächlich durch die Anwohner genutzt werden, bleibt oft eine geringe Anzahl von Stellplätzen für Friedhofsbesucher übrig, für die jedoch diese Stellflächen eigentlich vorgesehen sind.

 

Aufgrund dessen stellt sich die Verwaltung vor, im Bereich der Parkflächen ein befristetes Parkverbot von 08:00 – 20:00 Uhr anzuordnen. Geparkt werden darf in diesem Zeitraum nur mit einer Parkscheibe und einer Dauer von 2 Stunden. In diesem Zeitraum von 2 Stunden ist es auf jeden Fall gewährleistet, dass die Friedhofsbesucher Ihre Arbeiten an Ihren Gräbern entsprechend verrichten können und zudem wird den Dauerparker auf dem Stellplatz mit der Zeitbeschränkung entgegengewirkt.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Im Bereich des Parkplatzes des Friedhofes Hemhofen wird ein Parkverbot in der Zeit von 08:00 – 20:00 Uhr angeordnet.

3.    Zusätzlich wird angeordnet, dass in dem oben genannten Zeitraum das Parken für zwei Stunden mit Parkscheibe erlaubt wird.