Sitzung: 24.01.2012 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Doppelcarports auf
der Nordseite ihres Grundstücks.
Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:
v Überschreitung der Baugrenzen um ca. 10 qm
nach Norden.
v Pultdach mit 5 ° anstatt Satteldach mit 30 °
- 45 °.
Die vorderste der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Stütze muss
mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.