Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Doppelcarports auf der Nordseite ihres Grundstücks.

Die Prüfung des Antrags hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 abweicht:

 

v      Überschreitung der Baugrenzen um ca. 10 qm nach Norden.

v      Pultdach mit 5 ° anstatt Satteldach mit 30 ° - 45 °.

 

Die vorderste der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Stütze muss mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Antrag wird das Einvernehmen erteilt.