Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Antragstellerin beabsichtigt die Einrichtung einer Hundeschule mit der Errichtung von 2 Betriebsgebäuden und zwar eines davon eingeschossig mit Lagerräumen und Quartierräumen für die Unterbringung von Hunden auf dem Grundstück Fl.Nr. 223, Gemarkung Zeckern und eines davon zweigeschossig mit Seminarräumen und Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 223/1, Gemarkung Zeckern, beide Peter-Händel-Straße im Gewerbegebiet Zeckern-Ost.

Im Rahmen der Bauvoranfrage sollen im Zuge des Vorbescheids (durch Landratsamt) die Fragen geklärt werden, ob den vorgesehenen Nutzungen entsprechend der beiliegenden Betriebsbeschreibung auf diesen beiden Grundstücken zugestimmt wird und zwar:

1 a) zum Betrieb eines Trainingsplatzes entsprechend beiliegender Beschreibung und entsprechend der Eingrenzung auf die markierten Grundstücksflächen,

b) zur Unterbringung einer begrenzten Anzahl von Hunden entsprechend beiliegender Beschreibung.

2) Wird einem zeichnerischen Nachweis, als Ersatz zu dem im Bebauungsplan geforderten Schallschutzgutachten, zugestimmt.

3) Wird der dargestellten Gebäudeanordnung, wie im beiliegenden Plan dargestellt, zugestimmt.

 

Nach Rücksprache der Antragstellerin mit ihrem Entwurfsverfassers bei der zuständigen Stelle im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Herr Brütting, Aufgabenbereich Immissionsschutz, wurde als konkrete Ersatzmaßnahme eine bauliche Abschirmung (eingeschossiges ca. 37 m langes Betriebsgebäude) entwickelt. Der Baukörper soll in Ergänzung zum vorhandenen Lärmschutzwall für eine Abschirmung zum benachbarten Alten- und Pflegeheim und zum Wohngebiet sorgen. Auf die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises kann nach Aussagen von Herrn Brütting verzichtet werden.

 

Die Prüfung der Bauvoranfrage hat ergeben, dass die vorhandenen Unterlagen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 übereinstimmen und u.a. eine immissionsschutzrechliche Überprüfung und Stellungnahme im Rahmen der evtl. Genehmigung zum Vorbescheid durch das Landratsamt erfolgen soll.


Beschlussvorschlag:

Diese Bauvoranfrage wird zurückgestellt, wobei sie vorab dem Landratsamt zur Prüfung, mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt werden soll. Der Ausschuss verweist darauf, dass er auf die Erstellung eines schalltechnischen Nachweises besteht.