Sachverhalt:

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 08. November 2022 wurde dem Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Thomas Koch auf Ausscheiden aus dem Amt stattgegeben. Mit Schreiben vom 09.11.2022 wurde sein Listennachfolger Manfred Korzer über diesen Sachverhalt informiert und um Abgabe einer schriftlichen Erklärung gebeten, ob er die Wahl annimmt (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. Art. 47 GLKrWG).

 

Mit Erklärung vom 09.11.2022 hat Herr Manfred Korzer die Wahl angenommen und sich zur Abgabe des Eides oder Gelöbnisses nach Art. 31 Abs. 4 GO bereit erklärt. Der Erste Bürgermeister Ludwig Nagel nimmt Herrn Manfred Korzer folgenden Eid ab:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe“.

 


Beschlussvorschlag:

Der Erste Bürgermeister bittet Herrn Manfred Korzer vorzutreten und ihm unter gleichzeitigem Heben der rechten Hand die in Art. 31 Abs. 4 GO festgelegte Eidesformel nachzusprechen.

 

Anschließend gibt der Erste Bürgermeister Nagel dem neu vereidigten Gemeinderatsmitglied Manfred Korzer die Hand und beglückwünscht ihn.