Sachverhalt:
Das
Ingenieurbüro Miller wurde mit Ing.-Vertrag vom 19.11.2018 (HOAI 2013,
Honorarzone II, Mindestsatz) mit den Planungsleistungen für die Erschließung
des Baugebietes Z7 „Zeckern-West“ beauftragt. Die Auftragsvergabe umfasste die
Abwasserentsorgung, die Verkehrsanlagen, die Beleuchtung und Stromversorgung.
Wie
dem Gemeinderat bekannt, konnte die Baumaßnahme dann nicht durchgeführt werden.
Vielmehr wurde der Ing.-Vertrag mit den Planungsleistungen für
Kanalerneuerungen in der Bergstraße und Finkenstraße zu den Bedingungen des
Ingenieurvertrages vom 19.11.2018 ergänzt.
Mit
den Baumaßnahmen zur Kanalerneuerung in der Berg- und Finkenstraße wurde im
August 2020 begonnen. Es wurde beschlossen, zusätzlich zum Kanalbau einen
Vollausbau der Straße durchzuführen. Die Kanalbaumaßnahmen konnten auf
Grundlage der Entwurfsplanung vom 11.01.2019 ausgeführt werden.
Im
Juni 2020 wurde eine Teilkündigung der Leistungen für die Abwasserentsorgung
für das Baugebiet Z7 vorgenommen und damit auf die Kanalerneuerung in der Berg-
und Finkenstraße reduziert. Mit der bauausführenden Firma Feickert wurde im
Juni 2020 eine Teilkündigung der Leistungen für die Abwasserentsorgung für das
Baugebiet Z7 vorgenommen und damit auf die Kanalerneuerung in der Berg- und
Finkenstraße reduziert. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen für
Straßenbau und Stromleitungen (Z7) wurde im Mai 2020 aufgehoben. Die
Entwurfsplanung wurde am 11.01.2019 übergeben, so dass auch eine
Teilschlussrechnung der Lph. 1 bis 3 am 31.01.2020 erfolgt konnte. Soweit der
zeitliche Überblick des Sachverhaltes.
Zum
bestehenden Ing.-Vertrag ist Folgendes festzuhalten bzw. wurde in Abstimmung
mit der Verwaltung folgende Vorschläge im Vorfeld zur GR-Sitzung durch das IB
Miller unterbreitet:
·
Aufgrund der mehrmaligen Ausschreibung
wurden die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 wiederholt (Z7 und
Berg-/Finkenstraße) durch das IB Miller erbracht. Die Ingenieurleistungen für
die Straßenbaumaßnahmen (Berg-/Finkenstraße) kamen insgesamt zusätzlich dazu.
·
Die erbrachten Ingenieurleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 7 für die Kanalerneuerung der Berg- und Finkenstraße und
die Erschließung Z7, sowie für die Versorgung Z7 werden wie vereinbart nach der
Kostenberechnung vom Januar 2019 abgerechnet.
·
Die erbrachten Ingenieurleistungen der
Leistungsphasen 8 und 9 mit örtlicher Bauüberwachung für die Kanalerneuerung
Berg- und Finkenstraße werden ebenfalls nach der Kostenberechnung vom
Januar 2019 abgerechnet.
·
Für die erbrachten Ingenieurleistungen der
Leistungsphasen 5 bis 9 mit örtlicher Bauüberwachung für den Straßenbau Berg-
und Finkenstraße schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem IB Miller eine Abrechnung
auf Grundlage der Kostenfeststellung vor. Auf eine Anpassung der
Honorarzone wird seitens des IB Miller gänzlich verzichtet.
Die
Teilschlussrechnung der Lph. 5 bis 9 mit den oben genannten Details können erst
nach Abschluss des laufenden Verfahrens (Restforderungen aus Schlussrechnungen)
mit der Firma Feickert vorgelegt werden, wenn die Kostenfeststellung für den
Straßenbau endgültig ist.
Nun
steht die Erschließung des Baugebietes Z7 „Zeckern-West“ im neuen Jahr an. Eine
Ausschreibung mit Vergabe ist für März 2023 vorgesehen. Der Ing.-Vertrag aus
dem Jahre 2018 mit der Kostenberechnung vom Januar 2019 sollte auch aus Sicht
der Verwaltung angepasst werden. Folgende Vorgehensweise wird hier
vorgeschlagen:
·
Die Maßnahmen der Abwasserentsorgung und des
Straßenbaus können auf Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2019 und der
darauf aufbauenden Ausführungsplanung neu ausgeschrieben werden.
·
Die Leistungen aus der Stromversorgung
werden aus dem Leistungsumfang des Ingenieurvertrages vom 19.11.2018 gestrichen.
·
Im Zuge der Ausschreibung (Leistungsphase 6)
werden bepreiste Leistungsverzeichnisse erstellt, die eine fortgeschriebene
Kostenberechnung darstellen. Es wird vorgeschlagen, die anrechenbaren Kosten
der anstehenden Ingenieurleistungen auf Grundlage dieser bepreisten
Leistungsverzeichnisse zu ermitteln. Die durch den externen Versorger zu
erbringenden Leistungen für Beleuchtung und Stromversorgung werden in den
anrechenbaren Kosten des Straßenbaus gemäß § 46 Absatz 2 HOAI 2013 berücksichtigt.
·
Die Leistungsphasen 6 bis 9 werden mit den
Bewertungen nach § 43 bzw. § 47 HOAI (Berechnungsgrundlage bepreistes LV) vergütet.
·
Die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung
erfolgt mit jeweils 3,0 v.H. der anrechenbaren Kosten (2019: 2,7 %).
·
Die Stundensätze für den Abteilungsleiter werden
angepasst und betragen 125,00 €, für den Mitarbeiter 85,00 € und für das
Vermessungsgerät 35,00 €. Das Vermessungsfahrzeug wird mir 0,40 €/km angesetzt.
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Die Honorare und Einheitspreise verstehen sich
zuzüglich 5% Nebenkostenpauschale (wie 2019) und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Für den Fall, dass die Erschließung des
Baugebietes Z7 nicht ausgeführt werden kann, wurde ein Ingenieurvertrag vom
09.07.2020 für die Planungsleistungen Überleitungsbauwerk Zeckerner Straße/Schulstraße
geschlossen. Der Ingenieurvertrag kann seitens der Gemeinde Hemhofen gekündigt
werden. Die bereits erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag wird das IB Miller
nicht in Rechnung stellen.
Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Vergütungsvorschläge in
Abstimmung mit dem IB Miller zu einer insgesamt fairen Lösung zur Abrechnung
der erbrachten und Weiterführung der erforderlichen Leistungen führen. Es wird
vorgeschlagen, eine Zusatzvereinbarung mit der o. g. Vorgehensweise zum
bestehenden Vertrag mit dem IB Miller zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Mit der Fortschreibung des Ingenieurvertrages mit dem IB Miller aus Nürnberg besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen mit dem IB Miller in einer neuen Vereinbarung zu schließen.
3. Der bestehende Ingenieurvertrag vom 09.07.2020 für den „Umbau des Schachtbauwerkes im Bereich Zeckerner Hauptstraße/Schulstraße wird in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt.