Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Ingenieurbüro Miller wurde mit Ing.-Vertrag vom 19.11.2018 (HOAI 2013, Honorarzone II, Mindestsatz) mit den Planungsleistungen für die Erschließung des Baugebietes Z7 „Zeckern-West“ beauftragt. Die Auftragsvergabe umfasste die Abwasserentsorgung, die Verkehrsanlagen, die Beleuchtung und Stromversorgung.

Wie dem Gemeinderat bekannt, konnte die Baumaßnahme dann nicht durchgeführt werden. Vielmehr wurde der Ing.-Vertrag mit den Planungsleistungen für Kanalerneuerungen in der Bergstraße und Finkenstraße zu den Bedingungen des Ingenieurvertrages vom 19.11.2018 ergänzt.

Mit den Baumaßnahmen zur Kanalerneuerung in der Berg- und Finkenstraße wurde im August 2020 begonnen. Es wurde beschlossen, zusätzlich zum Kanalbau einen Vollausbau der Straße durchzuführen. Die Kanalbaumaßnahmen konnten auf Grundlage der Entwurfsplanung vom 11.01.2019 ausgeführt werden.

Im Juni 2020 wurde eine Teilkündigung der Leistungen für die Abwasserentsorgung für das Baugebiet Z7 vorgenommen und damit auf die Kanalerneuerung in der Berg- und Finkenstraße reduziert. Mit der bauausführenden Firma Feickert wurde im Juni 2020 eine Teilkündigung der Leistungen für die Abwasserentsorgung für das Baugebiet Z7 vorgenommen und damit auf die Kanalerneuerung in der Berg- und Finkenstraße reduziert. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen für Straßenbau und Stromleitungen (Z7) wurde im Mai 2020 aufgehoben. Die Entwurfsplanung wurde am 11.01.2019 übergeben, so dass auch eine Teilschlussrechnung der Lph. 1 bis 3 am 31.01.2020 erfolgt konnte. Soweit der zeitliche Überblick des Sachverhaltes.

 

Zum bestehenden Ing.-Vertrag ist Folgendes festzuhalten bzw. wurde in Abstimmung mit der Verwaltung folgende Vorschläge im Vorfeld zur GR-Sitzung durch das IB Miller unterbreitet:

·         Aufgrund der mehrmaligen Ausschreibung wurden die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 wiederholt (Z7 und Berg-/Finkenstraße) durch das IB Miller erbracht. Die Ingenieurleistungen für die Straßenbaumaßnahmen (Berg-/Finkenstraße) kamen insgesamt zusätzlich dazu.

·         Die erbrachten Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für die Kanalerneuerung der Berg- und Finkenstraße und die Erschließung Z7, sowie für die Versorgung Z7 werden wie vereinbart nach der Kostenberechnung vom Januar 2019 abgerechnet.

·         Die erbrachten Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 mit örtlicher Bauüberwachung für die Kanalerneuerung Berg- und Finkenstraße werden ebenfalls nach der Kostenberechnung vom Januar 2019 abgerechnet.

·         Für die erbrachten Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 mit örtlicher Bauüberwachung für den Straßenbau Berg- und Finkenstraße schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem IB Miller eine Abrechnung auf Grundlage der Kostenfeststellung vor. Auf eine Anpassung der Honorarzone wird seitens des IB Miller gänzlich verzichtet.

 

Die Teilschlussrechnung der Lph. 5 bis 9 mit den oben genannten Details können erst nach Abschluss des laufenden Verfahrens (Restforderungen aus Schlussrechnungen) mit der Firma Feickert vorgelegt werden, wenn die Kostenfeststellung für den Straßenbau endgültig ist.

 

 

Nun steht die Erschließung des Baugebietes Z7 „Zeckern-West“ im neuen Jahr an. Eine Ausschreibung mit Vergabe ist für März 2023 vorgesehen. Der Ing.-Vertrag aus dem Jahre 2018 mit der Kostenberechnung vom Januar 2019 sollte auch aus Sicht der Verwaltung angepasst werden. Folgende Vorgehensweise wird hier vorgeschlagen:

·         Die Maßnahmen der Abwasserentsorgung und des Straßenbaus können auf Grundlage der Entwurfsplanung vom Januar 2019 und der darauf aufbauenden Ausführungsplanung neu ausgeschrieben werden.

·         Die Leistungen aus der Stromversorgung werden aus dem Leistungsumfang des Ingenieurvertrages vom 19.11.2018 gestrichen.

·         Im Zuge der Ausschreibung (Leistungsphase 6) werden bepreiste Leistungsverzeichnisse erstellt, die eine fortgeschriebene Kostenberechnung darstellen. Es wird vorgeschlagen, die anrechenbaren Kosten der anstehenden Ingenieurleistungen auf Grundlage dieser bepreisten Leistungsverzeichnisse zu ermitteln. Die durch den externen Versorger zu erbringenden Leistungen für Beleuchtung und Stromversorgung werden in den anrechenbaren Kosten des Straßenbaus gemäß § 46 Absatz 2 HOAI 2013 berücksichtigt.

·         Die Leistungsphasen 6 bis 9 werden mit den Bewertungen nach § 43 bzw. § 47 HOAI (Berechnungsgrundlage bepreistes LV) vergütet.

·         Die Vergütung der örtlichen Bauüberwachung erfolgt mit jeweils 3,0 v.H. der anrechenbaren Kosten (2019: 2,7 %).

·         Die Stundensätze für den Abteilungsleiter werden angepasst und betragen 125,00 €, für den Mitarbeiter 85,00 € und für das Vermessungsgerät 35,00 €. Das Vermessungsfahrzeug wird mir 0,40 €/km angesetzt.

·         Die Honorare und Einheitspreise verstehen sich zuzüglich 5% Nebenkostenpauschale (wie 2019) und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

·         Für den Fall, dass die Erschließung des Baugebietes Z7 nicht ausgeführt werden kann, wurde ein Ingenieurvertrag vom 09.07.2020 für die Planungsleistungen Überleitungsbauwerk Zeckerner Straße/Schulstraße geschlossen. Der Ingenieurvertrag kann seitens der Gemeinde Hemhofen gekündigt werden. Die bereits erbrachten Leistungen aus diesem Vertrag wird das IB Miller nicht in Rechnung stellen.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Vergütungsvorschläge in Abstimmung mit dem IB Miller zu einer insgesamt fairen Lösung zur Abrechnung der erbrachten und Weiterführung der erforderlichen Leistungen führen. Es wird vorgeschlagen, eine Zusatzvereinbarung mit der o. g. Vorgehensweise zum bestehenden Vertrag mit dem IB Miller zu vereinbaren.


Beschlussvorschlag:

1.         Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.         Mit der Fortschreibung des Ingenieurvertrages mit dem IB Miller aus Nürnberg besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen mit dem IB Miller in einer neuen Vereinbarung zu schließen.

3.         Der bestehende Ingenieurvertrag vom 09.07.2020 für den „Umbau des Schachtbauwerkes im Bereich Zeckerner Hauptstraße/Schulstraße wird in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt.