Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen werden einmalige Investitionsmaßnahmen gefördert. Hierunter zählen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie erforderliche Reparaturen an den Gebäuden zur Erhaltung der Bausubstanz anteilig gefördert. Dabei werden die ersten 75.000,00 Euro der Bausaumme mit 10% gefördert. Die zuschussfähigen Kosten sind dabei in den Förderrichtlinien genau bestimmt.

 

Der Geflügelzuchtverein Hemhofen und Umgebung e. V. hat mit Schreiben vom 02.12.2022 einen Antrag auf Bezuschussung von folgender Renovierungsmaßnahme in 2023 gestellt:

 

  • Dachsanierung des Vereinsheimes in Höhe von ca.46.000,00 Euro

 

Gemäß der bestehenden Richtlinie der Gemeinde Hemhofen zur Förderung der örtlichen Vereine, Gruppen und Organisationen müssen solche Investitionszuschussanträge grundsätzlich im Gemeinderat behandelt werden. Eigenleistungen werden hierbei nicht bezuschusst.

 

Aufgrund der bestehenden Richtlinie handelt es sich aus Sicht der Verwaltung bei der oben genannten Investition (Dachsanierung des Vereinsheimes) um eine einmalige Investitionsmaßnahme gemäß Nr. IV. 1) der bestehenden Richtlinie, da sie im Zusammenhang mit dem errichteten Bauwerk (Vereinsheim) steht.

Diese wird mit 10% der tatsächlich entstandenen Kosten gefördert.

 

Demnach ergibt sich ein grundsätzlicher möglicher Förderbetrag in Höhe von ca. 4.600,00 Euro. Der Zuschuss kann frühestens, unter Voraussetzung der Zustimmung des Gemeinderates, nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2023 gewährt werden. Dies wird voraussichtlich im Mai / Juni 2023 erfolgen.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachbestandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Für die Dachsanierung des Vereinsheims des Geflügelzuchtvereines Hemhofen und Umgebung e. V. wird im Jahr 2023 nach haushaltsrechtlicher Genehmigung und Würdigung des Gemeindehaushaltes 2023 eine Förderung nach den Förderrichtlinien der Gemeinde Hemhofen in Höhe von 4.600,00 Euro gewährt.
  3. Im Haushalt 2023 werden unter der Haushaltsstelle 1.3420.9881 die voraussichtlichen Fördermittel eingeplant.