Herr Josef Matheiowetz teilte mit, dass ein Anlieger der Sandstraße den anfallenden Schnee auf die Straße geräumt hat und fragte an, ob dies zulässig sei.

1. Bgm. Wersal erwiderte hierauf, dass dies selbstverständlich nicht gestattet ist und solche Fälle bei der Gemeinde zur Anzeige gebracht werden müssten.