Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat am
12.07.2022 den vom Büro BFS+ GmbH ausgearbeiteten Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht beschlossen.
Ebenso wurde beschlossen, mit der vorstehend
bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
Die vorgebrachten Stellungnahmen werden nun seitens des Gemeinderates abgewogen. Hierzu referiert Herr Dworschak vom Büro BFS+ aus Bamberg.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von der Durchführung der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4
Abs. 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ehemaliges
Bahnhofsgelände" in Hemhofen.
2.
Der
Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und
Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom
07.03.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 07.03.2023 sowie den heute
beschlossenen Planänderungen.
3.
Die so
bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 07.03.2023 ist nach Maßgabe des
§ 4a Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich
bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener
Informationen in der Stadt verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und
Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen
kann.
4.
Die
Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht
abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
5.
Die
Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche
Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und
Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.
6.
Das
Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.