Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Hemhofen hat am 12.07.2022 den vom Büro BFS+ GmbH ausgearbeiteten Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht beschlossen.

 

Ebenso wurde beschlossen, mit der vorstehend bezeichneten Planfassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen werden nun seitens des Gemeinderates abgewogen. Hierzu referiert Herr Dworschak vom Büro BFS+ aus Bamberg.


Beschlussvorschlag:

1.         Der Gemeinderat Hemhofen nimmt Kenntnis von der Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Ehemaliges Bahnhofsgelände" in Hemhofen.

2.         Der Gemeinderat Hemhofen billigt den vom Büro BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 07.03.2023 mit Begründung und Umweltbericht vom 07.03.2023 sowie den heute beschlossenen Planänderungen.

3.         Die so bezeichnete und vorliegende Planfassung vom 07.03.2023 ist nach Maßgabe des
§ 4a Abs. 2 BauGB nochmals öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, welche Arten umweltbezogener Informationen in der Stadt verfügbar sind, sowie dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

4.         Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

5.         Die Träger öffentlicher Belange sind über die Beschlüsse und die öffentliche Auslegung zu informieren. Ein geänderter Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht ist, wenn nötig, beizugeben.

6.         Das Beteiligungsverfahren ist durch das Büro BFS+ GmbH durchzuführen.