Sachverhalt:
Die Gemeinde Hemhofen hat die Erschließungsanlagen einschl. der
Immissionsschutzanlagen (Lärmschutzwall) für das Baugebiet hergestellt. Um
diese Anlagen beitragsrechtlich umlegen zu können, ist neben der bereits
bestehenden Erschließungsbeitragssatzung der Erlass einer gesonderten
Beitragssatzung für die Umlegung erforderlich. Die Verwaltung wurde daher vom
Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.01.2012 beauftragt, eine entsprechende
Satzung vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
1. Die Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlagen für das Baugebiet „Zobelstein-Nord“ wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
2. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.