Sachverhalt:
Der Gemeinderat Hemhofen hat in seiner Sitzung am
28.04.2020 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des
Bebauungs- Grünordnungsplans Nr. 15 "Schießgarten" beschlossen.
Unmittelbar südöstlich an den Altort Hemhofens
angrenzend befindet sich eine größere Freifläche, die sich in Richtung Südosten
zum Markt- sowie Barthelweiher erstreckt. Im nördlichen Bereich handelt es sich
um eine Wiesenfläche, während im südlichen Bereich ein Wohnhaus inmitten einer
großen Gartenfläche mit Gehölzbestand steht.
Aufgrund der zentralen Lage sollen diese Bereiche -
vorrangig vor einer Außenentwicklung am äußeren Siedlungsrand - zu
Wohnbauflächen entwickelt werden.
Über einen regionalen Bauträger wurde deshalb ein
Bebauungs- und Erschließungskonzept erstellt, das die Schaffung von
zentrumsnahem, günstigen Wohnraum für junge Familien zum Ziel hat. Verwirklicht
werden soll dies über die Errichtung von Doppel- und Reihenhäusern.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 24.05.2022 wurde
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans
Nr. 15 „Schießgarten“ lag nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom
03.09.2022 bis einschließlich 07.10.2022 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur
öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur
Äußerung aufgefordert.
In der Sitzung vom 13.12.2022 wurden die eingegangenen
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15 „Schießgarten“ behandelt sowie gegeneinander
und untereinander abgewogen. Diese Ergebnisse wurden von den Planungsbüros in
den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 15 „Schießgarten“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 10.03.2023
2. Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit/öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekanntzumachen.
4. Die Verwaltung sowie das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.