Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Hemhofen hat im Jahr 1973 den Bebauungsplan „Hemhofen Mitte Nord 3“ beschlossen, welcher in seinem Geltungsbereich den vorhandenen, innergebietlichen Bestand sichern, neue Baurechte schaffen und Flächen für den gemeindlichen Bedarf abbilden sollte. Dabei wurde die Flurnummer 272, Gmkg. Hemhofen, als Fläche für einen künftigen Kindergarten mit einem angeschlossenen, öffentlichen Spielplatz ausgewiesen. Diese städtebauliche Zielsetzung wurde nicht verwirklicht, sodass im Jahr 2011 die 9. Änderung des Bebauungsplans „Hemhofen Mitte Nord 3“ vorsah, an dieser Stelle Wohnbebauung zuzulassen. In den letzten 12 Jahren ist es nicht gelungen, mit den rechtsgültigen Festsetzungen der 9. Bebauungsplan-Änderung eine Bebauung der Fläche herbeizuführen. Die Flurnummer 272, Gmkg. Hemhofen, ist demnach bis heute ein unbebautes, voll erschlossenes und ca. 2430 m² großes Grundstück in der Ortsmitte von Hemhofen, das nicht genutzt wird. 

 

Die Projekt Bauart WohnInvest GmbH mit Sitz in Forchheim plant und verwirklicht in Nordbayern Wohnbauprojekte, um qualitativ hochwertigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.  Für die Fläche auf der Flurnummer 272, Gmkg. Hemhofen, plant die Projekt Bauart die Schaffung von drei Modulhäusern, welche bis zu fünf Wohneinheiten auf 2 bis 3 Stockwerken beinhalten. Diese Wohnungen sollen nach dem bayerischen Wohnraumförderprogramm einkommensorientiert gefördert werden, um somit der hohen Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum in der Umgebung begegnen zu können. Um dieses städtebauliche Ziel verwirklichen zu können, ist eine Änderung der rechtskräftigen Bauleitplanung im Bereich der Baugrenzen, der Grundflächenzahl und weiterer derzeit geltender Festsetzungen nötig, weshalb der Gemeinderat von Hemhofen beschließt, die 10. Bebauungsplan-Änderung „Hemhofen Mitte Nord 3“ durchzuführen. Die Aufstellung der Bebauungsplan-Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Hierbei kann auf einen Umweltbericht, die Anwendung der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan verzichtet werden. 

 


Beschlussvorschlag:

1.   Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.   Der Gemeinderat beschließt zur Aufplanung von 3 Mehrfamilienhäusern auf der Flur-Nummer 272, Gmkg. Hemhofen, die 10. Änderung des Bebauungsplans „Hemhofen Mitte Nord 3“.

Der Geltungsbereich ist wie folgt begrenzt:

 

im Norden:         durch die Flur-Nr. 275/6 (Feldstraße), Gmkg. Hemhofen,

im Osten:            durch die Flur-Nr. 272/1 und 275/9 (Kirchenweg), Gmkg. Hemhofen,

im Süden:           durch die Flur-Nr. 270/3 (Fritz-Friedrich-Straße), Gmkg. Hemhofen,

im Westen:        durch die Flur-Nr. 58, Gmkg. Hemhofen

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 0,243 ha und beinhaltet die Flur-Nr. 272 der Gemarkung Hemhofen.

 

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplan-Änderung ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.   Der Gemeinderat beschließt die heute vorgestellte Planung als Vorentwurf. Auf Grundlage dieses Vorentwurfs ist zunächst die Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Parallel dazu werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.