Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller reichte einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Stahlbalkons mit Treppe auf dem Grundstück Blumengasse 2a ein.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Z1 – Zeckern 1. Durch die Errichtung des Balkons wird die GRZ des Grundstückes erhöht, da der Balkon der GRZ anzurechnen ist. Die festgesetzte GRZ von 0,4 ist derzeit schon auf 0,69 überschritten. Mit dem Balkon würde sich eine GRZ von 0,70 ergeben, also eine Steigerung von 0,1.

 

Eine Baugrenzüberschreitung liegt nicht vor.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu der erforderlichen Befreiung wird erteilt.