Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Energiebeirat möchte allgemeine Eckpunkte seines Geschäftsgangs in einer Satzung niederschreiben. Hierfür kann die Gemeinde gemäß Art. 23 Satz 1 GO entsprechende Satzungen zur Regelung der Angelegenheiten erlassen.

 

Der Entwurf der Satzung liegt dem Anhang bei.  


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Satzung des Energiebeirates wird in der dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.

 


Abstimmungsvermerke:

GR´in Rosiwal-Meißner stellte den Antrag auf Geschäftsordnung, dass die Sitzungen des Energiebeirates grundsätzlich öffentlich behandelt werden sollen und nur bestimmte Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt werden sollten.

 

Dieser Antrag wurde mit 14:4 abgelehnt.