Sachverhalt:
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom April wurde durch die Musikschulleiterin Frau Szarek Vortrag über eine Gebührenerhöhung der Musikschule gehalten. Der Gebührenerhöhung um maximal 8% wurde seitens des Gemeinderates zugestimmt.
Ebenso wurden unter § 2 Abs. 2 der Benutzungssatzung einige redaktionelle Änderungen getroffen.
Aufgrund dessen wurden nun die Gebührenerhöhungen in den beiliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Änderung der Satzung für die Gebühren- und Benutzungssatzung wird in dieser Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.