Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück, Flurstraße 3, Fl. Nr. 291/4, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3 Mitte Nord. Auf dem Grundstück ist bereits ein Einfamilienhaus vorhanden, welches weiterhin erhalten werden soll. Ebenso wird auf den bestehenden Kanalhausanschluss angeschlossen, es ist also keine weitere Erschließung vorzunehmen.

 

Da das Einfamilienhaus südlich des bestehenden Wohnhauses errichtet werden soll, kommt es hier zu einer Baugrenzüberschreitung. Da zwischen den beiden Wohnhäusern zwei Stellplätze in den Planunterlagen geplant sind und entsprechende Abstandsflächen eingehalten werden müssen, liegt das neue Wohnhaus nicht geringfügig außerhalb der Baugrenzen. Außerdem wird der Kniestock von 0,50 cm auf 1,25 m erhöht, um im Dachgeschoss mehr Wohnraum generieren zu können.

 

Hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Wohnhaus gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

 

Da es sich um ein sehr altes Baugebiet handelt und in diesem Planungsgebiet schon des Öfteren Baugrenzüberschreitungen vorhanden sind, würde die Verwaltung der Baugrenzüberschreitung und der Kniestockerhöhung positiv zustimmen.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wird erteilt.