Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf der Fl. Nr. 89, Gemarkung Hemhofen.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3 Mitte-Nord. Für das Grundstück wurde im Bebauungsplan keine Art der baulichen Nutzung festgelegt. Aufgrund dessen ist diese nach der umgebenden Bebauung zu ermitteln. Da in der Umgebungsbebauung oftmals MD – Dorfgebiet festgesetzt wurde, wird für dieses Grundstück ebenfalls das Dorfgebiet als Art der Nutzung herangezogen. In diesem Gebiet sind landwirtschaftliche Lagerhallen zulässig.

 

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist zu beurteilen, ob das Vorhaben sich in die nähere Umgebung einfügt. In der Umgebung gibt es bereits bauliche Anlagen, welche von der Kubatur ähnlich groß sind. Das Vorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung ebenfalls hinsichtlich der Geschosse und Höhe ein.


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wird erteilt.