Sitzung: 28.02.2012 Bau- Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: Beschluss:
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7
Sachverhalt:
Die Antragstellerin hat für diese beantragte Fläche im Jahre 2005 eine
Genehmigung vom Landratsamt für die Errichtung einer Überdachung für Pkw`s
erhalten.
Nunmehr möchte sie in diesem Bereich, auf ca. 70 qm, eine
Zweizimmerwohnung errichten.
Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 abweicht:
v Situierung außerhalb der Baugrenzen
v Unterschreitung der Dachneigung von mind. 35
° um 14 ° auf 21 °.
Die Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt dem Bauantrag bei und ist
durch das Landratsamt zu überprüfen.
Beschlussvorschlag:
Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.