Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 7

Sachverhalt:

Die Antragstellerin hat für diese beantragte Fläche im Jahre 2005 eine Genehmigung vom Landratsamt für die Errichtung einer Überdachung für Pkw`s erhalten.

Nunmehr möchte sie in diesem Bereich, auf ca. 70 qm, eine Zweizimmerwohnung errichten.

Die Prüfung des Bauantrages hat ergeben, dass er in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 abweicht:

 

v      Situierung außerhalb der Baugrenzen

v      Unterschreitung der Dachneigung von mind. 35 ° um 14 ° auf 21 °.

 

Die Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt dem Bauantrag bei und ist durch das Landratsamt zu überprüfen.


Beschlussvorschlag:

Zu diesem Bauantrag wird das Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen erteilt.