Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2

Sachverhalt:

In der Bauausschusssitzung am 27.06.2023 hat das Gremium das gemeindliche Einvernehmen versagt. Der wesentliche Hauptgrund für das Versagen war dabei die Situierung des neuen Wohnhauses außerhalb der Baugrenzen. Die Verwaltung hat seinerseits dem Gremium vorgeschlagen dem Bauantrag mit den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen. Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich zur weiteren Bearbeitung dem LRA Erlangen-Höchstadt vorgelegt.

 

Mit Mail vom 13.07.2023 teilt uns deren Sachbearbeiter mit, dass die Prüfung des Bauvorhabens ergeben hat, dass die Einvernehmensverweigerung schwer haltbar sein wird. Es ist zu befürchten, dass das gemeindliche Einvernehmen durch das LRA ersetzt wird. Die Prüfung des LRA hat Folgendes ergeben:

 

  • Bei Fl. Nr. 289/2 (schräg gegenüber in westl. Richtung) liegt bereits eine recht große Baugrenzüberschreitung vor. Dabei wurde eine Baugrenzenbefreiung vom LRA genehmigt und zuvor das Einvernehmen der Gemeinde dazu einstimmig erteilt
  • In der näheren Umgebung gibt es zudem weitere ähnlich gelagerte Fälle

 

Noch einmal zum Sachverhalt aus der BA-Sitzung vom 27.06.2023:

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück, Flurstraße 3, Fl. Nr. 291/4, Gemarkung Hemhofen.

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes Nr. 3 Mitte Nord. Auf dem Grundstück ist bereits ein Einfamilienhaus vorhanden, welches weiterhin erhalten werden soll. Ebenso wird auf den bestehenden Kanalhausanschluss angeschlossen, es ist also keine weitere Erschließung vorzunehmen.

Da das Einfamilienhaus südlich des bestehenden Wohnhauses errichtet werden soll, kommt es hier zu einer Baugrenzüberschreitung. Da zwischen den beiden Wohnhäusern zwei Stellplätze in den Planunterlagen geplant sind und entsprechende Abstandsflächen eingehalten werden müssen, liegt das neue Wohnhaus deutlich außerhalb der Baugrenzen. Außerdem wird der Kniestock von 0,50 cm auf 1,25 m erhöht, um im Dachgeschoss mehr Wohnraum generieren zu können.

Hinsichtlich der Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Wohnhaus gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein.

Da es sich um ein sehr altes Baugebiet handelt und in diesem Planungsgebiet schon des Öfteren Baugrenzüberschreitungen vorhanden sind, würde die Verwaltung der Baugrenzüberschreitung und der Kniestockerhöhung positiv zustimmen. Zudem die Regierung derartige Nachverdichtungen anstatt Außenverdichtung vorsieht.

 

Die Verwaltung ist nach wie vor der Ansicht, dass die erforderlichen Befreiungen erteilt und damit dem Baugesuch zugestimmt werden sollte. Die Stellungnahme des Landratsamtes untermauert dies.


Beschlussvorschlag:

1.    Der erneute Sachstandsbericht der Verwaltung und des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt wird zur Kenntnis genommen.

2.    Das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Erhöhung des Kniestockes und der Baugrenzüberschreitung wird erteilt.