Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Bezüglich der Finanzierung der Singklasse sowie der Änderung der Benutzungssatzung der Musikschule aufgrund des Gesetzes für faire Verbraucher, ist eine derartige Satzungsänderung notwendig. Die Änderungen sind im Anhang farblich gekennzeichnet.

 

Dieses Gesetz sorgt dafür, dass automatische Vertragsverlängerungen bei Verträgen schneller durch die Verbraucher gekündigt werden können. Das bedeutet, dass die Verbraucher spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus kommen. Diese Regelung ist jedoch für die Musikschule nicht praktikabel, da bei monatlichen Kündigungen während des Geschäftsjahres der Betrieb der Musikschule nicht aufrechterhalten werden kann. Aufgrund dessen wird in der Satzung festgesetzt, dass sich die Verbraucher immer für ein Jahr vertraglich binden müssen.  


Beschlussvorschlag:

1.    Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Änderung der Benutzungssatzung der Musikschule wird in der dieser Niederschrift beiliegenden Fassung beschlossen.

3.    Diese Anlage stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.