Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Sachverhalt:

Gemäß der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen erhöhen sich die Gebühren für jedes KiTa-Jahr (01.09. bis 31.08.) entsprechend der Lohnpreissteigerung.

 

Während der Corona-Krise (2020 bis 2022) wurde die Erhöhung der Kindertagesstättengebühren entsprechend der Lohnpreissteigerung ausgesetzt. Zu dieser Zeit ergaben sich immer wieder staatlich angeordnete Schließungen der Einrichtungen sowie die Notbetreuung systemrelevanter Berufsgruppen. Um die Eltern während dieser schwierigen Zeit und aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten fand keine Gebührenanpassung statt. Zu diesem Zeitpunkt ergaben sich auch nur minimale Tarifanpassungen für den Sozial- und Erziehungsdienst.

 

Für das kommende KiTa-Jahr 2023/2024 werden die während der Corona-Krise ausgesetzten Tarifanpassungen auf die Gebühren umgelegten. Diese belaufen sich auf 7,35 %. Nach Umlegung der Lohnpreissteigerung erhöht sich die Benutzungsgebühr für die Eltern im Bereich der Kinderkrippe im Durchschnitt um 20,00 Euro pro Monat. Im Bereich des Kindergartens ergibt sich dadurch eine durchschnittliche Erhöhung für die Eltern in Höhe von 14,00 Euro pro Monat.

 

Die Erhöhung ergibt sich wie folgt:

 

Tarifanpassung zum 01. April 2019           3,09 Prozent

zum 01. März 2020           1,06 Prozent

zum 01. April 2021           1,40 Prozent

zum 01.April 2022            1,80 Prozent


Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen
  2. Der Gemeinderat beschließt, die Tarifanpassung (7,35%) auf die Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen (Kindergarten und Krippe) der Gemeinde Hemhofen ab dem 01.09.2023 umzulegen.
  3. Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hemhofen wird in der Niederschrift als Anlage beiliegenden Fassung beschlossen.
  4. Die Anlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Niederschrift dar.