Beschluss: Beschluss:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat im Jahre 2011 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Verwaltung alle 2 Jahre eine Neukalkulation der Entwässerungsgebühren vornimmt. Aufgrund von diesem Beschluss müsste für die Jahre 2024-2025 eine Neukalkulation erstellt werden.

 

Nach Durchsicht des Entwurfes der Gebührenkalkulation von Schneider & Zajontz, sind der Verwaltung in bestimmten Bereichen Unstimmigkeiten aufgefallen, welche intern erst geklärt und aufgearbeitet werden müssen. Die Überarbeitung der Nachweise für die Kalkulation ist aus personaltechnischen und zeitlichen Hintergründen im Kalenderjahr 2023 nicht mehr zu bewältigen.

 

Aufgrund dessen würde die Verwaltung vorschlagen, den Kalkulationszeitraum auf vier Jahre zu erhöhen. Dies ist laut Art. 8 Abs. 6 KAG der Höchstzeitraum, welcher laut Gesetz zugelassen wird. Dieses Vorgehen hat uns ebenfalls der Rechnungsprüfer vorgeschlagen und seitens der Rechtsaufsicht gibt es hier keine Probleme. Mit dem Beschluss den Kalkulationszeitraum auf vier Jahre zu erhöhen, hätte die Gemeinde weiterhin die Möglichkeit, bei einem dringenden Handlungsbedarf (Offensichtliche Kostenunterdeckung) auch eine Neukalkulation nach zwei Jahren zu erstellen.


Beschlussvorschlag:

1.       Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.       Der Gemeinderat beschließt, den Kalkulationszeitraum für die Entwässerungsgebühren auf vier Jahre zu erhöhen.